Von herausragender Bedeutung ist für Pflegeeltern die Frage, wer das Sorgerecht für ihr Pflegekind besitzt. Bei Geburt des Pflegekindes liegt das Sorgerecht meistens bei den leiblichen Eltern oder der leiblichen Mutter alleine. Vor der Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie kommt es jedoch in etlichen Fällen dazu, dass entweder das …
Aufwandsentschädigung für Pflegeeltern als Vormünder und Pfleger
In vielen Fällen sind Pflegeeltern selbst Vormünder für ihre Pflegekinder, haben also das gesamte Sorgerecht für diese übertragen bekommen. In vielen anderen Fällen wurde den Pflegeeltern vom Familiengericht zumindest Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen, beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht der Gesundheitsfürsorge, das Recht, in schulischen Angelegenheiten zu bestimmen oder das Recht, Hilfe zur …
Neueste Rechtsprechung zum Vorrang von Pflegeeltern als Vormünder
Eine Reihe guter rechtlicher und pädagogischer Gründe spricht dafür, dass bevorzugt Pflegeeltern anstelle von Jugendämtern Vormund ihrer Pflegekinder sein sollten. Rechtlich besteht ohnehin ein entsprechender Vorrang. Dennoch müssen Vormundschaften für Pflegeeltern in der Praxis häufig gegen den Willen von Jugendämtern durchgesetzt werden. Regelmäßig entscheiden die Gerichte hierbei jedoch im Sinne …
Freiwillige Sorgerechtsübertragung auf Pflegeeltern nach § 1630 III BGB
Ganz überwiegend ist es sinnvoll, wenn Pflegeeltern auch das Sorgerecht für ihr Pflegekind besitzen. Abgesehen davon, dass diese ohnehin die engsten Bezugspersonen des Kindes sind, also das Kind und seine Bedürfnisse am besten kennen, ist es meist auch ein deutlicher Gewinn für das Pflegekind. Denn gerade Pflegekinder sind in einem …
Nur eingeschränkter Umgang zwischen Pflegekind und Kindesmutter
Umgangsverfahren vor Gericht sind für Pflegeeltern und alle, die sich für das Pflegekind einsetzen, häufig schwierig zu führen. Oftmals trifft man hier auf sehr elternfreundliche Richterinnen und Richter. Immer wieder wird dabei auch die Auffassung vertreten, häufige Umgangskontakte zwischen Pflegekindern und leiblichen Elternteilen seien nötig, um einer Entfremdung entgegen zu …
Zeitweiliger Umgangsausschluss bei Pflegekindern
Mit erfreulich klaren Worten hat das OLG Köln in einer Entscheidung vom 30.01.2009 (14 UF 172/08) das Umgangsrecht eines leiblichen Vaters mit seinen in Pflegefamilien untergebrachten Kindern für ein halbes Jahr ausgesetzt,weil der Kindesvater die Pflegekinder bei Umgangskontakten immer wieder mit seinen Herausnahmewünschen konfrontiert. Das OLG ging damit weiter als …
Das Pflegekind im Umgangsverfahren
In der Praxis nicht einfach zu führen sind Gerichtsverfahren betreffend die Häufigkeit von Umgangskontakten zwischen Pflegekindern und leiblichen Eltern. Egal, ob es leibliche Eltern sind, welche häufigeren Umgangskontakt einfordern oder Pflegeeltern bzw. ein Vormund, welche versuchen, eine bestehende Umgangsregelung abändern zu lassen: Nach unseren Erfahrungen vertreten Gerichte hier oftmals – …
Pflegekinderwesen
Pflegekinder sind im Allgemeinen Kinder und Jugendliche, die für bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht bei ihren Eltern, sondern im privaten Haushalt einer anderen Familie oder einer Einzelperson leben. Die meisten Pflegekinder werden von Pflegepersonen in Vollzeitpflege betreut, die eine von vielen Formen der Hilfe zur Erziehung ist. Pflegepersonen, die ein …
Wochenpflege
In der Wochenpflege werden Kinder zusammenhängend mehrere Tage in der Woche (meist die Werktage) in einer Pflegefamilie betreut und verbringen die übrige Zeit (das Wochenende) bei ihren Eltern. Im Gegensatz zu den meisten anderen Pflegeformen sind die Gründe für die Notwendigkeit einer Wochenpflege nicht Erziehungsschwierigkeiten der Eltern, sondern organisatorische Gründe, …
Vormundschaft
Auch das Vormundschaftsrecht erfährt zum 1. Januar 2023 eine umfassende Modernisierung. Das Vormundschaftsrecht betrifft Minderjährige, deren Eltern die elterliche Sorge nicht mehr innehaben, zum Beispiel, weil sie verstorben sind oder weil sie im Ausland leben und nicht erreichbar sind. Das Vormundschaftsrecht ist seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 wiederholt punktuell ergänzt …