Zum Kinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein

Als drittes Bundesland führt Schleswig-Holstein die Pflichtvorsorge für Kleinkinder ein. Das neue Kinderschutzgesetz tritt im April 2008 in Kraft und ist ein erster Baustein dazu, Kinder besser vor Verwahrlosung, Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Der Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. (LV-KiAP) begrüßt das neue Gesetz, wenn auch …

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