Rechtsanspruch volljähriger „Pflegekinder“ nach § 41 SGB VIII

Rechtsgutachten von Manfred Busch, Celle und Prof. Dr. Gerhard Fieseler, Fuldatal Vorbemerkung: Das Gutachten der renommierten Juristen Hans Busch und Gerhard Fieseler, Spezialisten für das Kinder- und Jugendhilferecht, ermutigt Pflegeeltern und ihre herangewachsenen Pflegekinder, sich gegen den zunehmenden Trend der Jugendämter, das Pflegeverhältnis nicht über das 18. Lebensjahr hinaus zu …

Rechtsansprüche für volljährig werdende Pflegekinder

von Rechtsanwalt Peter Hoffmann Die Gesetzeslage gem. § 41 SGB VIII ist eindeutig: Die Hilfe für junge Volljährige soll, wenn sie notwendig ist, in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Anspruchsinhaber ist der junge Volljährige. Er soll auch nach Beendigung …

Erkenntnisse von Bindungs- und Traumaforschung – ihre Bedeutung und Umsetzung im Pflegekinderwesen

Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz, Universität Frankfurt / Main Kinderschutz im Einzelfall verlangt immer ein Höchstmaß an Sorgfalt und Fachlichkeit. Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt, aber auch psychologische Gutachter und Richter sehen sich immer wieder mit schwierigen Fragen und belastenden Entscheidungen konfrontiert. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse haben dabei zunehmend Eingang in die Praxis …

Wie kommen Pflegekinder zu ihrem Recht

Wenn Kinder aus einer Familie herausgenommen werden, so müssen sich ambulante und teilstationäre Hilfen als nicht hinreichend bzw. erfolglos erwiesen haben, um in der Wahrnehmung des Wächteramtes des Staates diesen Eingriff in das Elternrecht zu vollziehen. Somit wird das Jugendamt dann tätig, wenn eine Kindeswohlgefährdung oder Schlimmeres geschehen ist oder …

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