Beihilfen/ einmalige Zuschüsse
Neben dem regelmäßigen Pflegegeld können Pflegeeltern gem. § 39 SGB VIII Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen einmalige Beihilfen oder Zuschüsse „insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen“ erhalten. Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können u.a. gewährt …