Die Jugendgerichtshilfe ist ein Aufgabenbereich des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Jugendämter in Deutschland. Die Jugendgerichtshilfe wirkt in Strafverfahren von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren mit. Sie bringt soziale und erzieherische Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und …