Pflegeeltern (auch als Pflegemutter oder Pflegevater bezeichnet) sind volljährige Personen, die vorübergehend oder auf Dauer ein Kind anderer Eltern als Pflegekind aufnehmen. Die elterliche Sorge verbleibt in einem Pflegeverhältnis bei den leiblichen Eltern, sofern das Sorgerecht nicht entzogen und auf einen Vormund übertragen wurde. Dennoch haben Pflegeeltern, wenn das Pflegeverhältnis längerfristig angelegt ist, die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten …