Die Kindeswohlgefährdung ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtsprechung verwendet wird. Er beschreibt eine gegenwärtige Gefahr, bei der sich mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung des Kindes oder Jugendlichen in seiner weiteren Entwicklung abzeichnet. Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese existenziellen Gefahren abzuwenden oder sie …
Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen – sowohl …
Hilfe zur Erziehung
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. § 27 SGB VIII Es gibt ambulante, teilstationäre und …
Erweitertes Führungszeugnis
Vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des Pflegeverhältnisses ist es erforderlich, dass Pflegepersonen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a, 31 BZRG beantragen, welches dann dem Jugendamt vorgelegt wird. Dies betrifft auch alle volljährigen Personen im Haushalt. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber gewährleisten, dass Kinder nicht …
Sozialgeheimnis
Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses Pflegefamilien benötigen vor der Aufnahme eines Kindes und während des Pflegeverhältnisses Informationen über das Pflegekind (z.B. Vorerfahrungen, Vernachlässigungen, bisherige Beziehungen, Entwicklungsstörungen, Verhalten etc.), seine Eltern und seine Herkunftsfamilie, um ihre Aufgabe, die sie im Rahmen der Jugendhilfe übernehmen, gut erfüllen zu können. Die Informationen sind …
Aufsichtspflicht
Durch die Aufnahme eines Kindes übernehmen die Pflegeeltern die Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Kindes/Jugendlichen. § 1631 BGB Diese Aufsichtspflicht beinhaltet: a) das Bewahren des Minderjährigen vor Schäden an sich selbst oder durch Dritte b) das Verhindern von Schäden durch das anvertraute Kind an Dritten Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich …
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Familienrecht. Es ist Bestandteil des Sorgerechts und beschreibt das Recht der Eltern, u.a. den Wohnsitz ihres (minderjährigen) Kindes zu bestimmen und auch das Recht, bestimmte einfache Entscheidungen im Alltag ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil zu treffen. Sind die leiblichen Eltern eines Pflegekindes noch Inhaber der kompletten elterlichen …