Die Kindeswohlgefährdung ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtsprechung verwendet wird. Er beschreibt eine gegenwärtige Gefahr, bei der sich mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung des Kindes oder Jugendlichen in seiner weiteren Entwicklung abzeichnet. Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese existenziellen Gefahren abzuwenden oder sie …
Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Eine wesentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen – sowohl …
Hilfe zur Erziehung
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. § 27 SGB VIII Es gibt ambulante, teilstationäre und …
Erweitertes Führungszeugnis
Vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des Pflegeverhältnisses ist es erforderlich, dass Pflegepersonen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a, 31 BZRG beantragen, welches dann dem Jugendamt vorgelegt wird. Dies betrifft auch alle volljährigen Personen im Haushalt. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber gewährleisten, dass Kinder nicht …
Sozialgeheimnis
Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses Pflegefamilien benötigen vor der Aufnahme eines Kindes und während des Pflegeverhältnisses Informationen über das Pflegekind (z.B. Vorerfahrungen, Vernachlässigungen, bisherige Beziehungen, Entwicklungsstörungen, Verhalten etc.), seine Eltern und seine Herkunftsfamilie, um ihre Aufgabe, die sie im Rahmen der Jugendhilfe übernehmen, gut erfüllen zu können. Die Informationen sind …
Aufsichtspflicht
Durch die Aufnahme eines Kindes übernehmen die Pflegeeltern die Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Kindes/Jugendlichen. § 1631 BGB Diese Aufsichtspflicht beinhaltet: a) das Bewahren des Minderjährigen vor Schäden an sich selbst oder durch Dritte b) das Verhindern von Schäden durch das anvertraute Kind an Dritten Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich …
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Familienrecht. Es ist Bestandteil des Sorgerechts und beschreibt das Recht der Eltern, u.a. den Wohnsitz ihres (minderjährigen) Kindes zu bestimmen und auch das Recht, bestimmte einfache Entscheidungen im Alltag ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil zu treffen. Sind die leiblichen Eltern eines Pflegekindes noch Inhaber der kompletten elterlichen …
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach Bundesländern für 2020
Bundesländer Gesamt akute KiWoG latente KiWoG Keine KiWoG aber Hilfebedarf keine KiWoG keine Hilfen Baden-Württemberg 16 718 2 473 2 652 6 082 5 511 Bayern 21 347 2 997 3 389 7 657 7 304 Berlin 18 471 3 453 4 718 5 084 5 216 Brandenburg 8 075 1 526 1 532 2 491 2 526 Bremen 2 639 474 357 844 964 Hamburg 2 659 636 495 966 562 …
Pressemitteilung Nr.74/2020 des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kostenheranziehung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Jugendhilfe
Nunmehr gibt es ein weiteres Urteil, diesesmal vom Bundesverwaltungsgericht BVerwG 5 C 9.19 – Urteil vom 11. Dezember 2020, dass ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass die praktizierende Abrechnung zur Kostenheranziehung nicht rechtskonform ist. Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen Menschen aus ihrem in einer Werkstatt für behinderte …
Bundestag beschließt neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen. Das sind die fünf Kernziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Heute am 7. Mai 2021 wurde es im Bundeskabinett beschlossen. Ein wichtiger Schritt für einen modernen Kinder- und Jugendschutz. Mehr Infos gibt es hier: BMFSFJ Weitere InformationenMitreden-MitgestaltenAbschlussbereicht