Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGB VIII gewährt, so ist auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Er umfasst die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung …
Testamente für Pflegekinder
Für viele Pflegeeltern ist es selbstverständlich, dass sie ihre Pflegekinder ebenso gut absichern möchten, wie ein leibliches Kind, auch in finanzieller Hinsicht. Für die Zeit nach dem Tode von Pflegeeltern bietet sich hier natürlich vor allem eine Erbeinsetzung an. Hierbei müssen Pflegeeltern jedoch – im Vergleich zu leiblichen Eltern oder …