Bundesregierung beschließt drittes Entlastungspaket

Familien mit niedrigen Einkommen werden auch durch eine weitere Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar. 2023 …

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