Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Der Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung ist entsprechend des Anstiegs derVerbraucherpreise fortzuschreiben und auf 275,– € anzuheben. Die Kosten für den Sachaufwand werden wie oben ausgeführt auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 12,9 % gegenüber 2018 berechnet. Vor diesem Hintergrund und …

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