Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, nach einer knapp halbstündigen Debatte. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3439, 20/3820, 20/4001 Nr. 1.8) hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/4371). Quelle: Bundesregierung

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