Aufenthaltsbestimmungsrecht

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Familienrecht. Es ist Bestandteil des Sorgerechts und beschreibt das Recht der Eltern, u.a. den Wohnsitz ihres (minderjährigen) Kindes zu bestimmen und auch das Recht, bestimmte einfache Entscheidungen im Alltag ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil zu treffen.

Sind die leiblichen Eltern eines Pflegekindes noch Inhaber der kompletten elterlichen Sorge, üben sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.

Die rechtliche Grundlage für das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Minderjährigen findet sich in § 1627 BGB Danach haben die Eltern die elterliche Sorge in einer Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.

Die elterliche Sorge steht grundsätzlich den Eltern bzw. dem (alleinsorgeberechtigten) Elternteil zu. Die Eltern können die elterliche Sorge aber beispielsweise gem. § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung verlieren. In solchen Fällen, oder wenn die elterliche Sorge nach §§ 1673, 1674 BGB ruht, geht die elterliche Sorge auf einen Vormund über, für den nach § 1800 BGB das Gleiche wie für die Eltern gilt.

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