Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Was heißt das genau?

Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland umfasst verschiedene – auf den ersten Blick sehr unterschiedliche – Bereiche der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Eltern:

  1. Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit,
  2. Förderung der Erziehung in der Familie durch Unterstützungsangebote für Eltern,
  3. Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege,
  4. Hilfen zur Erziehung für Eltern, Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in schwierigen Lebenslagen, Konflikt- und Notsituationen und Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (seelischen) Behinderungen,
  5. Hoheitliche Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl.

In den ersten vier Feldern tritt Kinder- und Jugendhilfe den Eltern und jungen Menschen als Angebot gegenüber, das freiwillig wahrgenommen werden kann (Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe). Im fünften Feld (Hoheitliche Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe) wird Kinder- und Jugendhilfe u.a. dann tätig, wenn besondere Schutzerfordernisse von Kindern und Jugendlichen dies erforderlich machen, dann ggf. auch gegen den Willen von Eltern und Kindern/Jugendlichen.

Kinder- und Jugendhilfe fördert Erziehung und Bildung, bietet Hilfen zu Erziehung (wenn diese schwierig bzw. riskant wird), gewährt jungen Menschen mit Behinderungen Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe und gewährt Schutz angesichts von Gefahren. 

Alle diese Leistungen und hoheitlichen Aufgaben sind in Deutschland unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengefasst und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Sozialgesetzbuch – SGB VIII) normiert. Unter dem Begriff „Einheit der Jugendhilfe“ sollen diese Aufgabenbereiche aufeinander bezogen entwickelt und ausgestaltet werden, da sie vielfältige wechselseitige Bezüge zueinander aufweisen. Mit diesem Etikett artikuliert sich ein umfassender Auftrag, der den „Markenkern“ der Kinder- und Jugendhilfe manifestiert: 

Kinder- und Jugendhilfe mit ihrer Breite der Handlungsfelder und Methoden wird als der Versuch verstanden, auf vielfältige Lebensbewältigungsanforderungen von Eltern und ihren Kindern durch die Bereitstellung einer fördernden, helfenden und schützenden Infrastruktur zu reagieren. Ihre gesamten Aktivitäten sind eingebettet in einen umfassenden Auftrag der politischen Interessenwahrnehmung, der gesellschaftlichen Einflussnahme und der Infrastrukturgestaltung durch öffentliche und freie Träger (z. B. im Rahmen einer offensiven Jugendhilfeplanung, §§ 79, 80 SGB VIII). Je komplexer gesellschaftliche Anforderungen werden und je ungleicher die Teilhabechancen von Menschen in der modernen Gesellschaft verteilt sind, umso vielfältiger müssen die Angebotsstrukturen der Jugendhilfe ausgestaltet sein, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Es geht um eine umfassende Verantwortung für die Bedingungen des Aufwachsens von jungen Menschen seitens der Jugendhilfe.

Die öffentlichen Träger, also Städte und Kreise, sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle notwendigen Einrichtungen und Dienste im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dies ist gemäß § 79 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) festgelegt. Die eigentliche Leistungserbringung, also die praktische Umsetzung der Angebote, erfolgt jedoch überwiegend durch freie, gemeinnützige Träger. Diese Organisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Unterstützung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Diese Seite benutzt cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.  Mehr erfahren