Wie kommen Pflegekinder zu ihrem Recht

Wenn Kinder aus einer Familie herausgenommen werden, so müssen sich ambulante und teilstationäre Hilfen als nicht hinreichend bzw. erfolglos erwiesen haben, um in der Wahrnehmung des Wächteramtes des Staates diesen Eingriff in das Elternrecht zu vollziehen. Somit wird das Jugendamt dann tätig, wenn eine Kindeswohlgefährdung oder Schlimmeres geschehen ist oder droht. In der Praxis ist es so, dass Kinder oft schon über längere Zeit in Gefährdungssituationen gelebt haben, in hohem Maße in ihrer Entwicklung beeinträchtigt wurden und dies oft schon in frühem Alter. Man kann davon ausgehen, dass bis zu 70% der Pflegekinder mehr oder weniger stark traumatisiert sind. Das heißt, dass diese Kinder kaum in der Lage waren, Vertrauen in die Welt und die Menschen zu gewinnen, dass sie sich in lebensbedrohlichen Situationen befanden bzw. empfanden und kaum tragfähige Bindungen aufbauen konnten.

Demzufolge verhalten sie sich verstört und bindungslos. Man kann in der Regel nicht davon ausgehen, dass positive, Schutz gebende und entwicklungsfördernde Bindungen in der bisherigen Familie vermittelt wurden. In der Perspektiventwicklung setzt der Gesetzgeber zunächst auf die Rückkehr in die Herkunftsfamilie. Er macht dies jedoch abhängig von einer nachhaltigen Verbesserung der Erziehungssituation und von einer für das Kind vertretbaren Zeitperspektive. Dabei muss aufgrund des intensiven Bindungsbedürfnisses der Zeitraum für die Rückkehr des Kindes in die Ursprungsfamilie vor allem bei kleinen Kindern recht kurz sein. Experten sprechen von einem halben bis zu einem Jahr. In der Praxis zeigt sich, dass die Lage der Eltern oft so desolat ist, dass eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingen in absehbarer Zeit kaum realisiert werden kann.

Zudem weisen die Kinder so gravierende Schädigungen und Störungen auf, dass sie für eine gesunde Entwicklung intensivste Versorgung, Halt und Schutz brauchen und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie eine erneute Gefährdung bedeuten würde. So kann die erste Vorgabe des Gesetzgebers, nämlich das Kind in absehbarer Zeit in die eigene Familie zurückzuführen nicht als Regelmaßname gelten. Sie bedeutet eher die Ausnahme. Sie gilt für Familien, die in eine aktuelle Krise geraten sind, jedoch nicht für solche die langfristig in familiären und existentiellen Krisen stecken. Somit gilt die zweite Option des Gesetzgebers, nämlich der dauerhafte Verbleib des Kindes in einer anderen Familie, bzw. in einer Adoptivfamilie. In der Praxis verbleiben ca. 60 bis 70% der Kinder in der Pflegefamilie bis zur Volljährigkeit. Sie erleben die Pflegefamilie faktisch als ihre Familie. Trotz dieser Tatsache richtet sich die Handlungsorientierung der Jugendhilfe und Rechtssprechung vielfach nach der ersten Option, der starken Bindung an das belastete Herkunftsmilieu. Damit wird die Einbindung des Pflegekindes in die neue Familie zur Ausnahme erklärt, die Bindung an die Herkunftsfamilie und die Rechtsposition der Eltern als Normalfall betrachtet. Tatsächlich ist der Ausnahmefall die Regel in der Praxis und die sog. Regel der Ausnahmefall. Aus diesem Widerspruch zwischen Handlungsphilosophie und gelebter Praxis ergeben sich folgende thesenartig erfasste Problembereiche:

Das Kind wird mit seinen traumatischen Erfahrungen und den daraus folgenden Bedürfnissen nicht erkannt, verstanden und demzufolge auch nicht ernst genommen. Rechtsprechung wie Jugendhilfe orientieren sich vorrangig an dem Normalitätsprinzip, nach dem auch schwerstgeschädigte Kinder grundsätzlich zu ihren Eltern gehören.

Die Rechtssprechung orientiert sich vorrangig an den Rechtspositionen der Eltern. So verbleiben häufig das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts trotz angestrebter Beheimatung des Kindes in einer Pflegefamilie bei den Eltern. Das Umgangsrecht wird in ähnlicher Weise wie bei Scheidungskindern gehandhabt, das bedeutet häufigen, immer wieder existentiell verunsichernden Kontakt zum traumatisierenden Ursprungsmilieu. Nicht selten wird die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie trotz verfestigter Bindung in der neuen Familie und nicht hergestellter nachhaltiger Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie (§37) vom Familiengericht beschlossen und von Gutachtern empfohlen.

Die Situation des Kindes in den neuen haltgebenden Familien wird nicht ernsthaft berücksichtigt. Nicht selten empfehlen Gutachter die Rückkehr von Kindern in die Herkunftsfamilie. Es wird dabei lediglich auf eine neu erworbene Erziehungsfähigkeit durch unterstützende Hilfen rekurriert. Reaktionen der Kinder auf solch tief greifenden Verunsicherungen werden vorschnell als Irritationen zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie abgetan und münden in die Empfehlung an die Pflegeeltern, das haltsuchende Kind loszulassen. Vielfach wird die wahre Situation des Kindes nicht ernsthaft genug erkundet und damit bagatellisiert.

Die Hilfekonzepte vieler Jugendämter orientieren sich vorrangig an den Interessen der Eltern statt an denen des Kindes. So werden nicht selten sehr häufige, verunsichernde Kontakte angeordnet, obwohl die Kinder dauerhaft in der Pflegefamilie beheimatet werden sollen oder schon sind. Sozialraumorientierung, milieunahe Unterbringung und systemische Familienarbeit stehen als Begriffe dafür, dass die Kinder trotz ihrer schlimmen Erfahrungen eng mit der Herkunftsfamilie verbunden bleiben müssen und daran gehindert werden, sich sicher in der neuen Familie einbinden zu können. Hierbei wird das Interesse von Eltern vorrangig berücksichtigt mit der Folge, dass den Kindern die Chance für eine gute Entwicklung erheblich erschwert wird. Oft ist die oberflächliche Erklärung zu hören, dass die Kinder, so sehr sie auch leiden, mit diesem Schicksal eben leben lernen müssen. Die pädagogische Alltagsberatung und die unterstützenden Hilfen für Pflegefamilien sind insgesamt mit wenigen Ausnahmen in den Jugendämtern noch wenig entwickelt. Zwar werden Vorbereitungskurse für Pflegeeltern fast überall angeboten, doch für begleitende regelmäßige Hilfe in dem sehr belastenden erzieherischen Alltag gibt es nur wenig positive Beispiele. Die Beratung durch die Fachdienste bezieht sich oft kaum auf den zu bewältigenden pädagogischen Alltag. Sie legt vielmehr den Schwerpunkt darauf, die Pflegeeltern zu motivieren, damit sie belastenden Kontakt zu der Herkunftsfamilie zulassen und trotz gegenteiliger Erfahrung gutheißen. Dies führt häufig zu großer Verunsicherung der Pflegeeltern und zur Verstärkung der Haltlosigkeit der Kinder.

So wird durch die nicht kindgemäße Beratung der Dienste die erzieherische Arbeit noch mehr erschwert und manchmal unmöglich gemacht. Soziale Netzwerke zwischen den Pflegefamilien zur gegenseitigen erzieherischen Unterstützung und zum vertiefenden Verständnis der Kinder wären dringend erforderlich, ebenso fortlaufende Fortbildungen und Supervision. Weiter bedarf es einer am Kind orientierten Beratung und Unterstützung der Besuchskontakte, damit diese für das Kind konfliktfrei verlaufen können. Solche Konzepte sind nur vereinzelt verwirklicht. Nach wie vor herrscht im Pflegekinderbereich die Krisenhilfe statt einer aufbauenden sozialpädagogischen Begleitung und Unterstützung vor.

Es besteht ein fachliches Dilemma darin, dass die Ausbildungsstätten der Sozialpädagogik, die Forschung und auch die sozialpädagogische Praxis der Jugendhilfe bislang der Pädagogik in der Pflege – und Adoptivfamilie kaum Beachtung geschenkt hat. Man ging davon aus, dass eine Familie einfach als Beziehungssystem auf die bindungsgestörten Kinder gut einwirkt und diese dann bindungsfähig werden. Bindungsfähigkeit wird sozusagen in der Werkstatt Pflegefamilie hergestellt, vergleichbar mit einer Reparatur.

Dass diese Kinder zwar Bindung suchen, aber oft lange nicht annehmen können und gelegentlich vehement ablehnen, sich deshalb schwer nur in den Alltagsrhythmus einer Familie einfügen, unvermutet ausrasten und damit den tragenden Alltag tief erschüttern können, wird in der Fachwelt bislang noch nicht berücksichtigt. Parolen wie „die Pflegeeltern sollen durchhalten, die Kinder trotz allem lieben“ nützen wenig, wenn nicht gezeigt werden kann, was wann zu tun ist, wie und wann Kinder Führung brauchen, wie in schwierigen Übergangssituationen ein Ausrasten vermieden werden kann und schließlich, womit die Aushaltekraft und die dauerhafte Liebe zum Kind gespeist werden kann.

Hier sind die Pflegeeltern oft allein gelassen, werden nicht verstanden, aber auch nicht ernst genommen, weil die Fachkräfte aufgrund mangelnder Aus- und Fortbildung nicht wissen, was es heißt, haltlose, zur Zerstörung neigende, im Tiefen orientierungslose, der Welt und den Menschen gegenüber misstrauische und ängstliche Kinder in dem familiären Beziehungsgefüge schrittweise in eine sichere Bindung zu führen.

Pflegeeltern sind daher weitgehend auf gegenseitige Hilfe im Rahmen einer Selbsthilfe und den gesunden Menschenverstand angewiesen.

Die Jugendhilfepolitik wird aus alter Tradition heraus von den Heimträgern, vertreten in der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, bestimmt. Anliegen der Pflegefamilien und ihrer Pädagogik der dauerhaften Beheimatung werden in der Jugendhilfepolitik kaum bemerkt noch in ihrer besonderen Bedeutung erkannt. Eine Vertretung von Pflegeeltern gibt es weder in den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise noch im Jugendhilfeausschuss des Landes.

Dies ist so, obwohl die Hälfte aller stationär untergebrachten Kinder in der Jugendhilfe – in Baden-Württemberg ca. 5.000-6.000 – in Pflegefamilien untergebracht sind, etwa genauso viele wie in Heimerziehung .

Es gibt demnach für ca. 5.000 Pflegekinder in Baden-Württemberg keine Lobby in den politischen Gremien.

Das Gesetz (KJHG: §§ 34, 37) will, dass Kinder vorrangig in Familien oder familienähnlichen Lebensformen langfristig leben können, letztlich dort eine Heimat finden. In der derzeitigen Jugendhilfepolitik der großen Träger ist nicht zu erkennen, wo diesem Anliegen Aufmerksamkeit geschenkt wird. Heimerziehung, auch in familienähnlicher Form wie beispielsweise in den Erziehungsstellen bleibt Erziehungshilfe auf Zeit. Das Gesetz aber will Dauerbeheimatung, die Kinder brauchen diese und haben auch einen Anspruch im Sinne des § 1 KJHG darauf. Dies ist jedoch nur in Familien möglich, an die die Kinder bis weit in das Erwachsenenalter gebunden bleiben können, auch wenn keine finanzielle Unterstützung durch Jugendhilfe mehr erfolgt. Erforderlich wäre eine Verbindung von Heimerziehung und familiäre Beheimatung in Familien, in sich gegenseitig unterstützender Kooperation. Nicht wenige Kinder benötigen in schwierigen Entwicklungsphasen den geschützten Rahmen einer Heimeinrichtung, insbesondere für die schulische Förderung und das Training körperlicher Fähigkeiten, zum Aufholen von Defiziten und letztlich zur Bereicherung der Erlebniswelt in geschütztem Rahmen.So kann der Heimbereich auf Zeit zur Lern- und Erlebniswelt werden, die Pflegefamilie jedoch bleibt der Ort der Beheimatung.

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