Bereitschaftspflege

Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder in akuten Krisensituationen bei sich auf – häufig innerhalb kürzester Zeit – immer in besonders belasteten Situationen und in der Regel ohne etwas über die Vorgeschichte und die Besonderheiten des Kindes zu wissen.

Die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie ist immer zeitlich befristet.
Während der Zeit der Unterbringung des Kindes in der Bereitschaftspflege BRP soll dessen Perspektive geklärt und vorbereitet werden (Rückkehr zu den leiblichen Eltern, Vermittlung in eine Dauerpflege- oder Adoptivfamilie, Heimunterbringung).

Die Aufgaben von Bereitschaftspflegefamilien sind vielfältig:
Sie nehmen Kinder mit unterschiedlichsten Lebensgeschichten und Beeinträchtigungen für einen nicht bekannten Zeitraum vorbehaltlos bei sich auf und versorgen sie.
Sie beobachten die Kinder diagnostisch, dokumentieren ihre Beobachtungen nachvollziehbar und tragen damit dazu bei, den weiteren erzieherischen Bedarf des Kindes zu ermitteln.
Sie arbeiten mit den leiblichen Eltern zusammen.
Sie arbeiten mit dem Jugendamt zusammen.
Sie arbeiten mit Ärzten, Therapeuten, Lehrern usw. zusammen.
Sie nehmen oft vielfältige Termine wahr (z.B. Besuchskontakte, Arzt-, Diagnose- und Therapietermine, Hilfeplangespräche).
Sie geben dem Kind Zuwendung, Sicherheit und Geborgenheit und sind gleichzeitig bereit, es nach erfolgter Perspektivklärung bei der Ablösung zu unterstützen und zu begleiten.
Sie unterstützen die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie bzw. die Anbahnung zu künftigen Pflege- oder Adoptivfamilien.

Die Bereitschaftspflege soll einen Zeitraum von einigen Monaten nicht überschreiten, damit das Kind keine tiefen Beziehungen in der Bereitschaftspflegefamilie eingeht. Häufig ist jedoch in diesem Zeitraum eine Perspektivplanung nicht möglich, wenn z.B.
– den leiblichen Eltern Auflagen gemacht wurden, die vor einer Rückkehr des Kindes in ihren Haushalt zu erfüllen sind,
– Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Eltern erstellt werden,
– familiengerichtliche Entscheidungen (z.B. zum Sorgerechtsentzug) anhängig sind,
– der Ausgang von Strafverfahren gegen die leiblichen Eltern abgewartet werden soll oder
– für die Ermittlung des weiteren erzieherischen Bedarfs des Kindes eine langwierige Diagnostik erforderlich ist.

Bereitschaftspflegefamilien vereinbaren mit ihrem Jugendamt, wieviele Bereitschaftsplätze sie zur Verfügung stellen und Kinder welchen Alters sie bei sich aufnehmen können. Sie erklären sich bereit, in diesem vereinbarten Rahmen Kinder „rund um die Uhr“, auch nachts, bei sich aufzunehmen.

Bereitschaftspflegefamilien erhalten ein erhöhtes Pflegegeld und häufig auch für zwischenzeitlich nicht besetzte Plätze ein sogenanntes „Freihaltegeld“.

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