Bewerberverfahren

Wer kann überhaupt Pflegeeltern werden?

Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass nur „traditionelle Familien“ Pflegeeltern werden können. Auch unverheiratete Paare, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Wohngemeinschaften können ein Pflegekind aufnehmen. Wichtig ist bei allen Bewerbern, dass sie in der Lage sind, dem Pflegekind emotionale und materielle Stabilität zu geben. Zudem wird bei der Vermittlung in Dauerpflege darauf geachtet, dass es einen natürlichen Altersabstand zwischen Bewerber und Kind gibt und dass das Kind im Familiengefüge einen angemessenen Platz finden kann. Bei Bereitschafts- und Verwandtenpflege gelten andere Maßstäbe.

Welche Voraussetzungen werden an Pflegefamilien gestellt?

Pflegefamilien müssen in der Lage sein, sich auf ein fremdes Kind einzulassen und ihm emotionale Stabilität zu geben. Sie müssen akzeptieren können, dass das Kind immer auch leibliche Eltern hat, die im Leben des Kindes eine Rolle gespielt haben und auch weiter spielen. Sie müssen bereit sein, mit den leiblichen Eltern und den Fachkräften zusammen zu arbeiten. Sie müssen sich bewusst sein, dass Pflegekinder aufgrund ihrer Vorerfahrungen häufig erziehungsschwierig sind.

Sie sollten materiell abgesichert sein. Es wird zwar für Pflegekinder Pflegegeld gezahlt, welches sich aus einem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und einem Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung zusammensetzt und dessen Höhe regional unterschiedlich ist. Dieses Pflegegeld soll aber nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt der anderen Familienmitglieder sicher zu stellen.

Pflegefamilien sollen zudem über ausreichend Wohnraum verfügen. Zwar ist ein eigenes Zimmer für jedes Kind nicht Voraussetzung, bei größeren Kindern sollte es aber zur Verfügung stehen.

Wer ist Ansprechpartner für Bewerber?

Zuständig für die Überprüfung und Vorbereitung von Bewerbern und auch die Auswahl von Pflegeeltern für ein bestimmtes Kind sind in der Regel die Jugendämter. Mancherorts haben verschiedene freie Träger (z.B. Caritas, das Diakonische Werk, SKF ) eigene Vermittlungsstellen, suchen Pflegeeltern und bilden sie aus, die Pflegeerlaubnis für ein bestimmtes Kind kann aber nur durch das Jugendamt erteilt werden.
Auch bei besonderen Pflegeformen (z.B. sonderpädagogische oder heilpädagogische Pflegefamilien, Westfälische
Pflegefamilien) kann die Betreuung über freie Träger erfolgen.

Über die Struktur in der eigenen Kommune kann immer das örtlich zuständige Jugendamt Auskunft geben.

Wie läuft das Bewerberverfahren ab?

Jugendämter sind verpflichtet, Pflegeelternbewerber dahingehend zu überprüfen, ob sie für die Aufnahme eines Pflegekindes grundsätzlich geeignet sind und sie auf ihre Aufgabe vorzubereiten.

Im Rahmen der Überprüfung werden in der Regel mehrere Hausbesuche durch die zuständige Fachkraft beim Jugendamt/Pflegekinderdienst oder durch die Fachkraft des zuständigen freien Trägers stattfinden. In Gesprächen und mit Hilfe von Fragebögen werden Fragen zur eigenen Familiensituation und zum Familienleben, zu eigenen Kindheitserfahrungen, zu Weltanschauung, Erziehungsstilen, Rollenverhalten und Konfliktbewältigung, zur Lebensplanung, zur Motivation zur Aufnahme eines Kindes und zu den Fähigkeiten und Grenzen der Bewerberfamilie thematisiert.

Es ist wichtig, dass Bewerber und Fachkraft über diese Fragen ehrlich und offen miteinander sprechen können. Nur so kann gemeinsam ermittelt werden, welches Kind in die Familie passen könnte. Die Gespräche sind wichtige Grundlage dafür, dass eine spätere Vermittlung gelingen kann.

Zudem werden im Bewerberverfahren in der Regel folgende Unterlagen verlangt:
· Gesundheitszeugnis
· erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
· Nachweis über die finanziellen Verhältnisse

Ausserdem werden Bewerber geschult.

Wie werden künftige Pflegeeltern auf ihre Aufgabe vorbereitet?

Im Rahmen des Bewerberverfahrens sollen die künftigen Pflegeeltern geschult und so auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden.
Dies kann in Einzelgesprächen geschehen, üblicherweise organisieren die Jugendämter jedoch Seminare, in denen mehrere Bewerberfamilien gemeinsam geschult werden. Umfang und Inhalt der Seminare sind sehr unterschiedlich. Seminare bieten Bewerbern jedoch immer die Chance, im Austausch nicht nur mit einer Fachkraft, sondern auch mit anderen Bewerbern ihre eigenen Vorstellungen und Positionen noch einmal zu überdenken und ggf. zu verändern.

Für die Aufnahme eines behinderten Pflegekindes werden oft besondere Anforderungen an die Pflegepersonen gestellt, z.B. berufliche Erfahrungen in einem pädagogischen oder pflegerischen Beruf oder die Teilnahme an einer besonderen Schulung.

Was passiert nach dem Bewerberverfahren?

Wenn Bewerber nach dem Verfahren als Pflegefamilie anerkannt sind, beginnt die Phase des Wartens. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass eine Pflegfamilie ein Anrecht auf die Vermittlung eines Kindes hätte. Bei der Vermittlung eines Kindes wird stets vom Kind ausgegangen und überprüft, in welche zur Verfügung stehende Bewerberfamilie es am ehesten passen würde. Ob andere Bewerber bereits länger warten, ist unerheblich.

Bewerber können sich aber nach abgeschlossenem Bewerberverfahren und erfolgter Anerkennung auch bei anderen Jugendämtern um die Aufnahme eines Kindes bewerben.

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