Die Bindungsstörungen des Kindes gehören gemäß ICD-10 zur Gruppe gestörter sozialer Funktionen. Es wird unterschieden in
reaktive Bindungsstörung des Kindesalters (F94.1, entspricht „gehemmte Form“ im DSM-IV) und
Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung (F94.2, entspricht „ungehemmte Form“ im DSM-IV).
Die Symptome einer reaktiven Bindungsstörung im Kindesalter sind:
1. Störungen der sozialen Funktion:
• Abnormes Beziehungsmuster zu Betreuungspersonen mit einer Mischung aus Annäherung und Vermeidung und Widerstand gegen Zuspruch
• Eingeschränkte Interaktion mit Gleichaltrigen
• Beeinträchtigung des sozialen Spielens
• Gegen sich selbst und andere gerichtete Aggressionen und
2. Emotionale Auffälligkeiten
• Furchtsamkeit
• Übervorsichtigkeit
• Unglücklichsein
• Mangel an emotionaler Ansprechbarkeit
• Verlust/Mangel an emotionalen Reaktionen
• Apathie
• „frozen watchfulness“ („eingefrorene Wachsamkeit“).
Im Rahmen der Diagnostik sollen die Störungen im sozialen und emotionalen Bereich nicht nur gegenüber einer Person, sondern in verschiedenen sozialen Situationen zu beobachten sein. Die reaktive Bindungsstörung tritt besonders bei jüngeren Kindern auf.
Die Ursachen einer reaktiven Bindungsstörung im Kindesalter sind vor allem in Vernachlässigung und Verwahrlosung im frühen Kindesalter zu sehen.
Die Symptome einer Bindungsstörung im Kindesalter mit Enthemmung sind überwiegend Störungen der sozialen Funktionen:
• Abnormes Beziehungsmuster zu Betreuungspersonen mit einer Mischung aus Annäherung und Vermeidung und Widerstand gegen Zuspruch
• Inadäquate Reaktionen auf Beziehungsangebote von Bezugspersonen
• Nicht-selektives Bindungsverhalten mit wahlloser Freundlichkeit und Distanzlosigkeit
• Gleichförmige Interaktionsmuster gegenüber Fremden
• Eingeschränkte Interaktion mit Gleichaltrigen
• Beeinträchtigung des sozialen Spielens
• Gegen sich selbst und andere gerichtete Aggressionen
Emotionale Auffälligkeiten können vorkommen, stehen aber nicht im Vordergrund. Die Bindungsstörung mit Enthemmung entwickelt sich in der Regel im fünften Lebensjahr aus der erstgenannten Störung.
Diagnostik von Bindungsstörungen
Die Symptome von Bindungsstörungen ähneln denen anderer möglicher Diagnosen. Symptomähnliche Diagnosen können sein:
• Psychosoziale Probleme infolge von sexueller oder körperlicher Misshandlung im Kindesalter
• Körperliche Probleme infolge von Misshandlung
• Autismus (Diagnostikunterschied: Sprachvermögen intakt)
• Asperger Syndrom
• Anpassungsstörungen/ Schizoide Persönlichkeitsstörung/ Formen der Schizophrenie (Diagnostikunterschied: keine Wahnvorstellungen)
• Kognitive Behinderungen (Diagnostikunterschied: Intelligenz normal ausgeprägt)
Im Rahmen der Diagnostik müssen diese möglichen anderen Störungen ausgeschlossen werden.
Hierbei ist ein sorgfältiges Vorgehen erforderlich. Durch:
• die Exploration der Bezugspersonen: allgemeiner Entwicklungsverlauf des Kindes, Entwicklung der Symptomatik, Lebensbedingungen, Wechsel von Bezugspersonen, Betroffensein von aktiver oder passiver Misshandlung und/oder sexuellem Missbrauch
• Informationen von Fachkräften, die das Kind kennen (Schule, Kindergarten, Kinderarzt, Jugendamt): Verhalten, Entwicklungsstand und Leistung
• die Exploration des Kindes (in Abhängigkeit vom Alter): Ausmaß der Störungen, der aktuellen und zu erwartenden Beeinträchtigungen und
• eine körperliche und psychiatrische Untersuchung des Kindes: Ausschluss symptomähnlicher Diagnosen
soll ein möglichst umfassendes Bild entstehen.
Zudem ist zu untersuchen, ob möglicherweise Begleitstörungen (z.B. Störungen des Sozialverhaltens, Hyperkinetische Störungen, Angststörungen) vorliegen.
Behandlung von Bindungsstörungen
Ziele der Behandlung von Bindungsstörungen sind
1. die (Wieder-)Herstellung eines die Entwicklung fördernden Bezugsrahmens, der dem Kind Bindungsstabilität bieten kann. Dies kann u.U. die Herausnahme aus dem derzeitigen Bezugsrahmen nötig machen. Der Bezugsrahmen soll idealerweise alle das Kind betreffenden psychosozialen Kontakte umfassen (Familie, Pflegefamilie, Heim, Kindergarten, Schule…) und
2. die Aufarbeitung der eventuell bestehenden Entwicklungsbeeinträchtigungen.
Dies kann auf ambulantem, teilstationärem oder stationärem Weg erfolgen. Welche Art der Behandlung angezeigt ist, ist abhängig von dem Schweregrad der Störung, von Ausmaß und Auftreten von Entwicklungsbeeinträchtigungen (wie stark, nur in der Familie oder auch an anderen Orten) und der Funktionsfähigkeit des psychosozialen Umfeldes.
Ambulante Behandlung
Ist die Funktionsfähigkeit überwiegend nur in einem Bereich gestört (z.B. Familie) und ist die Eingliederung in den bisherigen Bezugsrahmen wieder möglich, kommt eine ambulante Behandlung in Betracht.
Sie umfasst
• die Aufklärung der familiären Bezugspersonen über die Symptomatik und evtl. Begleitstörungen und über Verlauf und Prognose sowie die Beratung und Begleitung der Bezugspersonen im Hinblick auf ihr Verhalten dem Kind gegenüber (Reflexion/ Supervision, Verhaltensänderung, Verhaltensteuerung, Stärkung)
• Aufklärung und Beratung von Erziehern und Lehrern und anderen nicht-familiären Bezugspersonen
• Aufklärung des Kindes (in altersangemessener Weise) bzgl. der Gründe seines Verhaltens
• psychotherapeutische Einzel- oder Gruppenmaßnahmen
• evtl. funktionelle Therapien (z.B. Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie), sofern entsprechende Entwicklungsstörungen vorliegen
• evtl. medikamentöse Therapie
• evtl. Behandlung von Begleitstörungen wie hyperkinetisches Syndrom
Teilstationäre Behandlung
Ist die Funktionsfähigkeit in mehr als einem Bereich gestört (z.B. Schule und Familie), eine Eingliederung in den bisherigen Bezugsrahmen jedoch wieder möglich, kommt eine teilstationäre Behandlung in Betracht. Sie bedeutet z.B. die tageweise Unterbringung des Kindes in einer sozialpädagogischen Tagespflege oder einer Tagesgruppe der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dort erfolgen die therapeutischen Angebote an das Kind.
Die teilstationäre Behandlung entlastet die Bezugspersonen, stellt aber gleichzeitig sehr hohe Anforderungen an ihre Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit, da das (bindungsgestörte!) Kind einem ständigen Wechsel des Bezugsrahmens ausgesetzt ist.
Stationäre Behandlung
Die stationäre Behandlung ist dann angezeigt, wenn aufgrund des Schweregrades der Symptomatik die Eingliederung des Kindes in sein bisheriges bindungsstabiles Milieu nicht unmittelbar möglich ist, sondern längerfristig vorbereitet werden muss.
Im Rahmen der stationären Behandlung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den bisherigen Bezugsrahmen ist es unabdingbar, dass dem Kind die Bezugspersonen erhalten bleiben.
Ist eine Rückkehr in das bisherige Lebensumfeld nicht möglich (z.B. weil das bisherige Lebensumfeld des Kindes sich als nicht Entwicklungsfördernd und Bindungsstabil erweist oder weil die Schwere der Symptomatik im bisherigen Bezugsrahmen des Kindes nicht aufgefangen werden kann), müssen Maßnahmen der Jugendhilfe eingeleitet werden (z.B. Herausnahme aus der leiblichen Familie, Pflegestellenwechsel)