Immer wieder gibt es Jugendämter, die die Herausgabe der Beihilferichtlinien der Kinder- und Jugendhilfe §§ 33, 41 SGB VIII an Pflegeeltern verweigern. Die Begründung lautet so oder ähnlich im Wortlaut: Da unsere Richtlinien nur für den internen Gebrauch bestimmt sind, können wir Ihnen diese leider nicht zur Verfügung stellen. Beihilfekataloge …