Empfehlungen des Deutschen Vereinsfür öffentliche und private Fürsorge e.V.zur Fortschreibung der Pauschalbeträgein der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)für das Jahr 2025

Die Empfehlungen (DV 13/24) wurden am 17. September 2024 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Im Rahmen der „Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)“ aus dem Jahr 2023 hat der Deutsche Verein grundlegende Prinzipien der Berechnung angepasst und festgehalten.


Alter des Pflegekindes
von … bis
unter … Jahren
Empfohlener
Pauschalbetrag für den
Sachaufwand 2025 (€)
Kosten für die Pflege
und Erziehung 2025 (€)
0 – 6748430
6 – 12884430
12 – 181050430

In den Kosten für den Sachaufwand sind folgende Posten enthalten:

  1. Nahrungsmittel, Getränke,
  2. Bekleidung und Schuhe,
  3. Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung,
  4. Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände,
  5. Gesundheitspflege,
  6. Verkehr,
  7. Post und Telekommunikation,
  8. Freizeit, Unterhaltung und Kultur, einschließlich Spiele, Spielzeug, Hobbywa-
    ren sowie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Schreibwaren,
  9. Bildungswesen,
  10. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, darunter Verpflegungs –
    dienstleistungen,
  11. andere Waren und Dienstleistungen.
    Nicht enthalten sind alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwen –
    dungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge.
    Nicht berücksichtigt sind außerdem die ggf. notwendige Erhöhung des Erziehungs –
    beitrages sowie der Kosten für den Sachaufwand (Mehrbedarfe) etwa aufgrund von
    Entwicklungsverzögerungen, seelischen Behinderungen oder traumatisierenden
    Erfahrungen.

Quelle: Deutscher Verein

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