Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz, Universität Frankfurt / Main
Kinderschutz im Einzelfall verlangt immer ein Höchstmaß an Sorgfalt und Fachlichkeit. Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt, aber auch psychologische Gutachter und Richter sehen sich immer wieder mit schwierigen Fragen und belastenden Entscheidungen konfrontiert. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse haben dabei zunehmend Eingang in die Praxis gefunden, auch in die jüngere Gesetzgebung. Eltern-Kind-Bindungen – nicht nur im biologischen Zusammenhang – haben ebenso wie Umgangsrechte einen hohen Stellenwert bekommen, Kindesrechte werden formuliert und eingefordert, auch in internationalen Übereinkommen. Die Orientierung an festgeschriebenen Grundsätzen und Theorien birgt jedoch in der Praxis immer auch die Gefahr schematischer Vereinfachungen und der Abschirmung gegenüber neuen Erfahrungen und Erkenntnissen. Es bedarf daher stets von neuem der kritischen Vergewisserung über die eigene Praxis und des Kontakts mit Entwicklungen und Diskussionen in der einschlägigen Forschung. Wichtige Konsequenzen ergeben sich heute aus neueren Erkenntnissen der Bindungsforschung und der Traumatheorie, insbesondere wenn es um die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und um die Abwägung zwischen unterstützenden und eingreifenden Maßnahmen zum Schutz des Kindes geht.
Entwicklungen in der Bindungs- und Traumaforschung
Bindung und Trennung waren in der Forschung immer schon miteinander verbundene Themen. Schon John Bowlby knüpfte mit seinen grundlegenden Untersuchungen zur Bindungsforschung im Auftrag der Vereinten Nationen an Erfahrungen von und mit Flüchtlingskindern an, die in und nach dem zweiten Weltkrieg ihre Eltern verloren hatten oder von ihnen getrennt worden waren. Erkenntnisse der älteren Bindungsforschung über die Entstehung von Eltern-Kind-Bindungen und ihre Bedeutung für die kindliche Entwicklung haben inzwischen nicht nur weitestgehende Anerkennung und Bestätigung in der Wissenschaft gefunden, sondern auch Eingang in Kindschaftsrecht und Jugendhilfe. Die Bindungen des Kindes in biologischen, aber auch in sozialen Familienzusammenhängen, also in Adoptiv- und Pflegefamilien, gelten als wesentliches Element des Kindeswohls, das der Staat zu respektieren, zu fördern und zu schützen hat. Weniger Resonanz hat bisher die neuere Bindungsforschung gefunden, die insbesondere Unterschiede in der Qualität von Bindungen herausgearbeitet hat und z.B. die unterschiedlichen Folgen „sicherer“, „ambivalenter“ und „desorganisierter“ Bindungen für die kindliche Entwicklung untersucht.
Die Bedeutung traumatischer Erfahrungen im Kindesalter sind ein altes Thema insbesondere der psychoanalytischen Entwicklungspsychologie, deren Definition des psychischen Traumas bis heute Gültigkeit hat: von belastenden Erfahrungen unterscheidet sich die Traumatisierung insofern, als sie die je verfügbaren Bewältigungsmöglichkeiten des Individuums überfordert oder ausschaltet und deshalb nicht psychisch „normal“ verarbeitet werden kann. So wird das noch unreife, auf sichere Orientierung angewiesene Ich eines mißhandelten Kindes durch Vernichtungsängste aufgrund seiner körperlichen Unterlegenheit insbesondere dann überwältigt, wenn Mißhandlungen von den Eltern ausgehen, den Menschen also, von denen es unbedingten Schutz erwartet. Dem entspricht es, dass die neuere „Resilienzforschung“ die sichere Verfügbarkeit einer zuverlässig zugewandten (Bindungs-) Person als den wichtigsten „Schutzfaktor“ für eine relativ gesunde Entwicklung von Kindern mit traumatischen „Risikofaktoren“ wieder und wieder herausgestellt hat.
Die neuere Traumaforschung hat sich zunächst auf erwachsene Kriegs-, Folter- und KZ-Opfer und ihre Behandlung konzentriert. In jüngerer Zeit hat sie auch die Folgen kindlicher Gewalterfahrungen untersucht. Wichtige Ergebnisse für die Jugendhilfe ergeben sich zunächst aus der Bestätigung älterer, aber bis heute noch wenig umgesetzter Einsichten, z.B. dass körperliche Misshandlungen immer auch mit psychischen Schädigungen einhergehen und dass die oft verharmloste Vernachlässigung elementarer kindlicher Bedürfnisse ebenfalls „kumulativ“ traumatisieren kann. Hinzugekommen ist die Erkenntnis, dass miterlebte Gewalt in der Familie von einem Kind ebenso traumatisch erlebt werden kann wie selbst erlittene Verletzungen. „Gewaltschutzgesetze“ wie sie seit einiger Zeit in Österreich und Deutschland gelten, schützen also nicht nur misshandelte Frauen, sondern auch die – nicht körperlich misshandelten – Kinder. Daß alle diese psychischen Traumata auch Spuren in der Entwicklung des kindlichen Gehirns hinterlassen können, aus denen manche späteren Defizite im Bereich kognitiver und affektiver Funktionen erklärbar werden, hat die jüngste Forschungsrichtung, die neurobiologische Hirnforschung, sichtbar gemacht – „sichtbar“ im wörtlichen Sinne, da heute mit bildgebenden Verfahren hirnorganische Veränderungen dokumentiert und Zusammenhänge erschlossen werden, die früher allenfalls vermutet werden konnten. Freilich steckt diese Forschung noch in den Anfängen, so dass Vorsicht bei allen Schlussfolgerungen geboten ist.
Alter und neuer Forschung ließe sich vieles Wichtige für Maßnahmen der Jugendwohlfahrt entnehmen. Im Folgenden können Konsequenzen nur schlaglichtartig für einige wenige Fragen angesprochen werden – ohne dass dabei Entwicklung, Begründung und Diskussion der angeführten Forschungsergebnisse im Einzelnen dargestellt werden könnten. Belege sind in der beigefügten Literaturliste zu finden. Es soll um drei schwierige und häufig kontrovers diskutierte Grenzfragen im Bereich der Kindeswohlgefährdung gehen, die tagtäglich in der Praxis zu entscheiden sind und nicht selten schließlich beim Familien- bzw. Vormundschaftsgericht landen. Das ist zum einen die Frage, ob und inwieweit durch Hilfe und Unterstützung für die Eltern die Trennung eines gefährdeten Kindes von der Familie vermieden werden kann. Wenn es zur außerfamiliären Unterbringung kommt, stellt sich zum anderen die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Rückkehr in die Herkunftsfamilie in Aussicht genommen werden kann. Und schließlich stellt sich, wann immer Eltern und Kinder nicht (mehr) zusammenleben, die Frage nach Umgangs- bzw. Besuchskontakten, also nach Förderung, Einschränkung oder Ausschluß von Kontakten. Eine Frage, die im Licht der neueren Bindungs- und Traumaforschung für Pflegekinder durchweg anders zu sehen ist als für Scheidungskinder.
Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung – Familienhilfe und / oder außerfamiliäre Unterbringung des Kindes?
Bekanntlich ist dies eine der zentralen Fragen bei jeglicher Hilfeplanung. „Ambulante Maßnahmen“ sollen soweit wie möglich Vorrang haben vor einer Trennung des Kindes von seiner Familie. Die Rezeption kinderpsychologischer Erkenntnisse, insbesondere aber der Bindungsforschung, hat seit den achtziger Jahren dazu geführt, daß Familientrennungen sehr viel kritischer betrachtet werden als zuvor. Dies kommt auch in neuen rechtlichen Regelungen zum Ausdruck. So sagt z.B. § 1666a des (deutschen) Bürgerlichen Gesetzbuchs, daß die Trennung eines Kindes von der Familie nur erfolgen darf, wenn eine Gefahr für das Kindeswohl nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, abgewendet werden kann. Ambulante Hilfen wurden ein Thema. Nicht nur in Deutschland ist speziell in diesem Zusammenhang die sozialpädagogische Familienhilfe als eine sinnvolle Alternative zur Herausnahme von Kindern aus funktionsfähigen Familien in Krisen entwickelt worden1. Sie kann freilich nur unter bestimmten Bedingungen funktionieren, die im deutschen Kinder- und Jugendhilfegesetz auch definiert sind.
Es mehren sich jedoch die Hinweise aus der (leider noch spärlichen) Forschung, vor allem aber aus zahlreichen Praxis-Erfahrungsberichten, daß diese Hilfeform in vielen Fällen weit überdehnt und in ganz unspezifischer Form eingesetzt wird2. Lassen wir einmal die immer häufiger der Jugendhilfe aufgedrängte Argumentation mit der Kostengünstigkeit als Grund für diese Entwicklung beiseite, so geht es meist darum, Familien-Bindungen zu erhalten und Trennungseingriffe um jeden Preis zu vermeiden. Manchmal buchstäblich um jeden Preis: die Todesfälle von Kindern, um die in Osnabrück und in Stuttgart Strafverfahren gegen Jugendamtsmitarbeiter/innen stattfanden, bilden hier nach Aussagen von Praxis-Kennern nur die traurige Spitze des Eisbergs. Die Kinder waren an Misshandlungen bzw. Vernachlässigung gestorben, nachdem Sozialarbeiter/innen über lange Zeit auf extreme Versorgungsdefizite in der Familie mit immer neuen Hilfeangeboten anstelle von eingreifenden Kinderschutzmaßnahmen reagiert hatten. Zu ähnlichen Verfahren ist es in letzter Zeit auch weiterhin verschiedentlich gekommen.
Auf Bindungsforschung und Entwicklungspsychologie kann sich freilich ein undifferenzierter und pauschaler Bindungsschutz nicht berufen. Vielmehr hat die Forschung längst höchst unterschiedliche Qualitäten von Bindungen nachgewiesen3, insbesondere hat sie auch auf krankmachende Bindungen hingewiesen4, die unter Umständen die Trennung eines Kindes von seiner Familie geradezu erfordern, weil sie das geringere Übel oder – mit Goldstein/Freud/Solnit5 – “die am wenigsten schädliche Alternative“ ist.
Dies ist insbesondere im Falle anhaltender Mißhandlungen, sexuellen Mißbrauchs und insbesondere auch bei schwerwiegender Vernachlässigung von Kindern wieder und wieder nachgewiesen worden6. Immer wieder weisen Beobachter darauf hin, daß die verheerenden Folgen anhaltender Traumatisierung von Kindern in hochproblematischen Familienverhältnissen rechtzeitig wahrgenommen und gegenüber den allzu oft absolut gesetzten Trennungsschädigungen nicht unterschätzt werden dürfen7. Wenn also das Kindeswohl maßgeblich sein soll für die Abgrenzung zwischen sinnvollem Einsatz ambulanter Hilfen einerseits und außerfamiliärer Unterbringung andererseits, dann genügt es nicht mehr, sich auf den Schutz von Bindungen und die Vermeidung von Trennungen zu berufen, dann müssen vielmehr die neueren Ergebnisse der Forschung zur unterschiedlichen Qualität von Eltern-Kind-Bindungen zur Kenntnis genommen werden.
Außerfamiliäre Unterbringung mit Rückkehr-Option oder als Dauerpflege?
Ob und unter welchen Bedingungen die Rückkehr eines Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie sinnvoll ist und rechtlich durchsetzbar sein soll, ist seit langem ein umstrittenes Thema. Wenn heute oft zu hören ist, daß Familienpflege grundsätzlich mit einer Rückkehr-Option verbunden sein sollte, so ist das weder rechtlich noch psychologisch haltbar. Die zentrale Bedeutung langandauernder Bindungen für die psychische Entwicklung von Kindern, die bereits von den ersten Bindungstheoretikern betont worden war, wurde von der nachfolgenden Forschung wieder und wieder bestätigt und genauer herausgearbeitet8. Danach stellt jede Trennung einer Eltern-Kind-Beziehung eine Belastung und ein Risiko für die kindliche Entwicklung dar. Art und Ausmaß der Gefährdung sind abhängig von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere von Zeitpunkt und Dauer der Trennung, von der Zahl der bereits erlebten Trennungen und der sonstigen Vorgeschichte des Kindes sowie von der Vorbereitung und nachfolgenden Hilfe bei der Bewältigung der Trennung. Mit mehrfachem Wechsel der Unterbringung nimmt das Risiko einer Schädigung der Bindungs- und Beziehungsfähigkeit dramatisch zu, und die Abbruchquote bei Pflegeverhältnissen steigt in unmittelbarem Verhältnis zur Zahl der vorangegangenen Unterbringungswechsel9. Da die „Rückkehr“ immer zugleich eine zweite Trennung – von der Pflegefamilie – bedeutet, bedarf sie also immer einer besonderen Begründung und kommt am ehesten in Betracht, wenn ein Kind aus einer „intakten Familie“ nur kurzfristig fremdplaziert werden muß und wenn einfühlsame Begleitung von seiten der Pflegeeltern wie auch der Herkunftseltern nach der Rückkehr gewährleistet ist10.
Angesichts der Tatsache aber, daß Vollzeitpflege heute fast nur noch da realisiert wird, wo Kinder traumatisierende Belastungen in ihrer Herkunftsfamilie erlebt haben – durch Alkohol- oder Drogenprobleme, Gewalttätigkeit, Vernachlässigung oder Mißbrauch, nicht selten über Jahre11 – muß das Risiko einer erneuten Verpflanzung des Kindes entscheidend anders gewichtet werden. Die sogenannte Resilienzforschung, die in jüngerer Zeit der Frage nachging, warum manche Kinder solche massiven Belastungen besser überstehen als andere, also resilienter, d.h. widerstandsfähiger sind, diese Forschung hat übereinstimmend die stabile Beziehung zu einer verläßlich und liebevoll zugewandten erwachsenen Person als wichtigsten „Schutzfaktor“ herausgestellt, der die „Risikofaktoren“ zum Teil ausgleichen oder doch die schlimmsten Konsequenzen extremer Belastungen mildern kann12. Schon dies spricht für die dauerhafte Sicherung der neuen Familienbeziehung.
Hinzukommt, daß es nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen und mit außergewöhnlichem Einsatz möglich sein dürfte, in derart belasteten Familien die Erziehungsbedingungen innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitrahmens so nachhaltig zu verbessern, daß die Voraussetzungen für eine Rückkehr gegeben sind. Dies ist aus der Drogenberatung ebenso bekannt wie aus der allgemeinen Familienberatung. Gezielte Studien zum Therapieerfolg bei Eltern mißhandelter, mißbrauchter oder vernachlässigter Kinder haben Entsprechendes ergeben: selbst wenn sich in der Therapie deutliche Veränderungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen der Eltern abzeichnen, setzen sich in einer großen Zahl der Fälle Mißhandlungen, Mißbrauch oder Vernachlässigung der Kinder noch über Jahre fort13. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß der Umgang mit traumatisierten Kindern aufgrund ihres geschädigten, oft extrem schwierigen Beziehungsverhaltens ganz besondere Anforderungen an die Eltern stellt, wenn sich die alten Muster nicht wiederherstellen sollen14. Das alles spricht nicht gegen intensive beratende und therapeutische Bemühungen um die Eltern, die insbesondere auch später geborenen Kindern zugute kommen können. Für das bereits schwer traumatisierte Kind aber sind die notwendigen Veränderungen meist eben nicht schnell genug zu erreichen.
Vergeblich wird man daher auch nach einer Erfolgsstatistik zu Rückführungen suchen. Leider ist bislang nirgends erfaßt, für wieviele Kinder unter welchen Umständen eine Rückkehr-Option ins Auge gefaßt wird und wie oft sie realisiert wird. Nach den stark variierenden Angaben aus der deutschen Jugendhilfestatistik und regionalen Untersuchungen ist davon auszugehen, daß zwischen 18 und 39 % der Pflegekinder (nach ein bis fünf Jahren Aufenthalt in der Pflegefamilie) in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren15. Ob dies Fälle einer geplanten Rückkehr sind, ist nicht bekannt. Vor allem aber ist der Statistik nichts darüber zu entnehmen, wie die Rückkehr dieser Kinder verläuft und was danach geschieht16. Fachleute gehen jedenfalls davon aus, daß die Mehrzahl dieser Kinder nicht in der Familie bleibt, sondern bald wieder in andere Pflegefamilien, Wohngruppen, Heime oder auch zeitweise in die Psychiatrie überwechselt, daß also die „Rückkehr“ häufig nur der Beginn einer immer schwieriger werdenden Reise durch die Einrichtungen der Jugendhilfe ist17.
Unter entwicklungspsychologischen Aspekten muß daher eine Rückkehr-Option für ein Kind, das unter den heute überwiegend sehr ungünstigen Bedingungen in Vollzeitpflege vermittelt wird, als gesteigert begründungspflichtig gelten. Sie dürfte nur in einer sehr begrenzten Zahl der Fälle unter ganz spezifischen Bedingungen in Betracht kommen. Voraussetzung ist im Rahmen der Hilfeplanung in jedem Falle eine sorgfältige und kompetente kinderpsychologische Diagnostik.
Besuchskontakte – Förderung, Einschränkung oder Ausschluß ?
Umgangsrechte oder „Besuchskontakte“ gehören ebenfalls seit jeher zu den besonders schwierigen Themen im Pflegekinderwesen, und sie sind im Konfliktfall selten zu allseitiger Zufriedenheit zu regeln. Auch entwicklungspsychologische Erkenntnisse und Ergebnisse von Umgangsstudien können daran wenig ändern. Sie können aber vielleicht dazu beitragen, Möglichkeiten und Grenzen der Konfliktregelung realistischer einzuschätzen und unnötig belastende Irrwege zu vermeiden. Erstaunlich genug, daß die Forschung sich der Umgangsproblematik erst in jüngerer Zeit explizit anzunehmen beginnt! Weniger erstaunlich ist es wohl, daß die vorliegenden Ergebnisse nur sehr zögerlich zur Kenntnis genommen werden, stehen sie doch in scharfem Kontrast zum Regelungs- und Beratungsoptimismus, der in den letzten Jahren so manchen Richter, Sozialarbeiter und Familienberater, aber auch den Gesetzgeber zu beflügeln scheint.
Zunächst gilt es wohl, sich bewußt zu machen, daß Besuchskontakte zwischen Kindern und ihren Eltern, die nicht mehr mit ihnen zusammenleben, grundsätzlich eine menschlich sehr schwierige Aufgabe darstellen, gleichgültig ob es sich um Scheidungs- oder Pflegekinder handelt. Vorausgegangen ist immer eine Trennung, die mit Trauer, oft mit Bitterkeit und mit Verunsicherung einhergeht. Das Leben findet in getrennten, u.U. sehr verschiedenen Alltagswelten statt. Gefühle verändern sich, entfremden sich, die Suche nach neuen Sicherheiten, neuen haltgebenden Bindungen beginnt und fordert Raum. In jeder Biographie werden dabei unterschiedliche Erfahrungen früherer Verluste und Ängste angerührt. Das alles gilt für die beteiligten Erwachsenen ebenso wie für die Kinder, trifft aber Kinder nachhaltiger, weil ihre psychische Entwicklung noch ungesicherter und auf Sicherheit in Beziehungen essentiell angewiesen ist.
Wenn es gelingt, diese Probleme gut zu bewältigen , wenn es insbesondere den Erwachsenen gelingt, diese Probleme so zu bewältigen, daß die Entspannung auch für das Kind überzeugend spürbar wird, dann können Umgangskontakte sinnvoll und eine Hilfe für alle Beteiligten sein, gerade auch für das Kind, das mit Trennung und veränderter Alltagswelt leben lernen muß. Wenn es nicht gelingt – aus welchen Gründen auch immer – wenn unüberbrückbare Spannungen, Konflikte und Ängste der Erwachsenen oder des Kindes die Kontakte zu einer permanenten Quelle von Verunsicherung machen, dann werden sie zu einer schweren Belastung für die Erwachsenen – mindestens für die mit dem Kind zusammenlebenden, oft aber auch für die umgangsberechtigten – und zu einer bedrohlichen Gefahr für die psychische Entwicklung des Kindes. Gesetzliche Verpflichtungen, gerichtliche Anordnungen und Zwangsberatungen können hier wenig helfen. Gerichte und Jugendämter können zu Kontaktversuchen ermutigen, Gelegenheiten eröffnen, Beratungsangebote vermitteln. Direkt oder indirekt erzwungene Besuche dagegen erfüllen die in sie gesetzten Hoffnungen selten, schaden aber oft. Das haben die neueren Forschungen zu langfristigen Scheidungsfolgen eindrucksvoll gezeigt18. Bis ins Erwachsenenleben wirken sich bei den Kindern fortgesetzte Loyalitätskonflikte und Ohnmachtsgefühle bei erzwungenen Kontakten aus. Erste Studien zu den unmittelbaren Auswirkungen von Besuchskontakten in Pflegefamilien weisen in die gleiche Richtung19.
War bislang von Gemeinsamkeiten in den Umgangsproblemen von Scheidungs- und Pflegekindern die Rede, so ist nun auf Unterschiede hinzuweisen, die allzu leicht übersehen werden. Scheidungskinder hatten vor der Trennung überwiegend gute, unbelastete Eltern-Beziehungen. Ein Elternteil und damit ein Teil ihrer bisherigen Alltagswelt bleibt ihnen auch nach der Trennung erhalten und zwar meist auf Dauer, gesichert durch die Verständigung der Eltern darüber. Auf diese Situation zielt die jüngste Kindschaftsrechtsreform mit ihren Bemühungen, das Umgangsrecht zu fördern, insbesondere es als „Kindesrecht“ auszugestalten. Schon hier erweist sich freilich die Durchsetzung im Konfliktfall immer wieder als hochproblematisch. Mehr noch zeigt sich dies bei Pflegekindern, deren Situation sich grundsätzlich von der der Scheidungskinder unterscheidet.
Am ehesten vergleichbar ist die Situation von Pflegekindern aus intakten Familien, die von ihren Eltern aus eigenem Entschluß in Pflege gegeben werden, sei es kurzfristig aufgrund von akuten Krisen, sei es auf Dauer, etwa wenn Krankheiten oder Behinderungen sie außerstande setzen, das Kind selbst zu erziehen. Unter diesen Umständen können Besuche sinnvoll oder sogar notwendig sein, um Übergänge zu erleichtern. Ein gravierender Unterschied zur Scheidungssituation liegt freilich darin, daß jedes in Pflege gegebene Kind sich von beiden Eltern und der bisherigen Alltagswelt trennen muß. Bei einer dauerhaften Unterbringung muß es den endgültigen Verlust seiner bisherigen Lebenswelt bewältigen und Bindungen – auf die es existenziell angewiesen ist – in seiner Pflegefamilie ganz neu aufbauen. Wenn die Herkunftseltern diesen Prozeß nicht einfühlsam unterstützen können, sondern das Kind immer wieder mit ihrem eigenen Trennungsleid in Loyalitätskonflikte bringen, dann werden auch diese Besuche zum Problem.
Noch ganz anders aber sieht die Situation der überwiegenden Zahl der Dauerpflegekinder aus. In aller Regel haben sie eine schwer belastende, traumatisierende Familiengeschichte mit vielfältigen Folgen psychischer oder auch körperlicher Beeinträchtigung. Sie erleben nicht nur einen vollständigen Wechsel der Familie, sondern auch eine ganz neue Art von Familienbeziehungen. Sie haben meist keine verläßlichen Bindungserfahrungen und deshalb besondere Schwierigkeiten, sich in der Pflegefamilie darauf einzulassen, sind aber gerade wegen ihrer belastenden Vorgeschichte ganz besonders auf neue, emotional tragfähige und verläßliche Familienbeziehungen, also auf die Entwicklung einer sicheren Bindung, angewiesen. Auf Seiten der Pflegeeltern ergeben sich daraus hohe Anforderungen an ihre Belastbarkeit, an Geduld und Einfühlungsvermögen. Die leiblichen Eltern haben die Kinder meist mehr oder weniger unfreiwillig in Pflege gegeben. Sie leiden darunter und vermitteln den Kindern häufig – direkt oder indirekt – ihren Wunsch, sie bald zurückzuholen.
Wenn unter diesen Umständen nach wie vor immer wieder um Umgangsrechte gekämpft und Umgangsansprüche von Gerichten und Jugendämtern unter Hinweis auf die tatsächlich zu beobachtenden Bindungen der Kinder auch an traumatisierende Eltern unterstützt werden, so spielt hier ein undifferenziertes und wissenschaftlich nicht haltbares Verständnis von Bindungen eine unheilvolle Rolle. Die neuere Bindungsforschung hat – wie bereits erwähnt – hinreichend belegt, wie entscheidend die jeweilige Qualität der Bindung für die Entwicklung von Kindern ist. Danach ist die Bindung etwa an mißhandelnde Eltern als pathogen, also als krankmachend einzustufen, weil hier in Ermangelung anderer Bindungspersonen emotionale Nähe gesucht wird, die zugleich massive Ängste bis hin zur Todesangst hervorruft20. Solche hochambivalenten Bindungswünsche bei den Kindern immer wieder durch Besuche der Eltern zu beleben – ohne Rücksicht auf Signale von Angst und posttraumatischen Belastungsstörungen, muß zu einer fortgesetzten Verwirrung des ohnehin meist bereits schwer geschädigten, nämlich „desorientierten“ Bindungsverhaltens21 führen und damit auch die Entwicklung neuer, positiv getönter, sicherer Bindungen in der Pflegefamilie massiv behindern, wenn nicht sogar verhindern22. Erste empirische Untersuchungen bestätigen inzwischen diese Überlegungen23, die freilich aus der allgemeinen Bindungsforschung längst ableitbar waren.
In diesem Zusammenhang stellt übrigens auch die heute immer häufiger erfolgende gerichtliche Anordnung des „geschützten“ oder „begleiteten“ Umgangs24 keinen Ausweg dar, da die Anwesenheit einer Jugendamtsmitarbeiterin oder die Begrenzung der Kontakte auf Räume des Jugendamtes allenfalls vor äußerer, nicht aber vor psychischer Einwirkung schützen kann.
Es bedarf im übrigen wohl kaum eines psychologisch besonders geschulten Einfühlungsvermögens, um zu begreifen, welche Bedrohung von den Besuchen der Eltern für ein traumatisiertes Kind ausgehen muß. Wie soll ein Kind begreifen, daß die Eltern, die es mißhandelt, mißbraucht, oder verlassen haben, von den Pflegeeltern freundlich empfangen werden? Wie soll es sicher sein, daß den Eltern nicht auch erlaubt wird, es wieder mitzunehmen? Wie auch soll ein Kind seine Gefühle sortieren, Wünsche nach Zärtlichkeit und Nähe, nach freundlicher Zuwendung neben Wut, Angst in der Erinnerung an Entwertungen und Demütigungen, wie soll es auch klare Wertmaßstäbe entwickeln, wenn eben diese leiblichen Eltern und die Pflegeeltern im pflichtgemäß freundlichen – und das scheint doch wohl wertschätzenden – Umgang miteinander erlebt werden25?
Auch das gern angeführte Argument, Kinder brauchten zur Herausbildung einer starken Identität die Auseinandersetzung mit ihrer Herkunft, zu der die leiblichen Eltern, wie auch immer sie waren, nun einmal gehörten – auch dieses Argument beruht auf einem tiefgreifenden Mißverständnis psychologischer Notwendigkeiten. Richtig ist, daß Menschen ihre Herkunft begreifen wollen, daß sie – wie es oft heißt – nach ihren Wurzeln suchen und daß Kinder und Jugendliche dabei Hilfe brauchen. Zu behaupten aber, daß diese Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nur in Form der realen Konfrontation mit den zu dieser Geschichte gehörenden Personen vor sich gehen könne und vor sich gehen müsse, ist eine durch nichts zu belegende Idee, die sich meist recht abstrakt auf die notwendige Erhaltung des familialen Systems beruft ohne Rücksicht auf die destruktiven Auswirkungen auf seine schwächsten Mitglieder – Kinder nämlich, die von den Eltern in der Vergangenheit Leid durch Gewalt und Zurückweisung erfahren haben, das im fortdauernden Kontakt mit ihnen immer wieder auflebt.
Keinem Traumatherapeuten würde es jedoch einfallen, in der Arbeit mit traumatisierten Menschen das Opfer immer wieder mit seinem Peiniger zu konfrontieren, um dadurch eine Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen26. Im Gegenteil – die gesamte Psychotherapieforschung belegt, daß die Aufarbeitung extremer Gewalt- und Leiderfahrungen nicht möglich ist ohne eine sichere Distanz zu diesen Erlebnissen und ohne den Beistand eines Menschen, der eindeutig und verläßlich auf Seiten des Patienten steht – sei es in einer therapeutischen oder in einer real gelebten Beziehung – wie z.B. einer Pflegefamilie27. Kein Paar-Therapeut käme wohl auch auf die Idee, bei der oft notwendigen Aufarbeitung früherer gescheiterter (und womöglich gewalttätiger) Beziehungen die kontinuierliche Hinzuziehung der früheren Partner/innen zu fordern. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte findet eben nicht statt im fortgesetzten Umgang mit den Akteuren, im Handeln und Erleben, sondern in der Reflexion, im Gespräch über das Erlebte und in der allmählichen Wahrnehmung, Unterscheidung und Neuzuordnung positiver und negativer Gefühle. Um es entwicklungspsychologisch auszudrücken: Die Auseinandersetzung mit traumatisierenden Erfahrungen setzt voraus, daß das einmal oder mehrfach überwältigte Ich sich nicht mehr real bedroht fühlt, daß es genügend Sicherheit in der Distanz und in einer haltgebenden Beziehung hat, um sich den angstauslösenden Erfahrungen in der Erinnerung – oder auch in der Übertragung – aussetzen zu können28.
Wie langwierig und schwierig solche Prozesse auch ohne störende Einflüsse sind und daß hier oft auch psychologische Beratung oder psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist, wissen Pflegeeltern und Therapeuten nur zu gut29. Daß dabei quälende Erinnerungslücken auftauchen können und Fragen, die nach Antworten drängen, daß unter Umständen eine Korrektur idealisierender Phantasien notwendig wird und daß in diesem Zusammenhang auch reale Kontakte zu den Personen der Vergangenheit sinnvoll sein können, steht außer Frage. Pflegeeltern wissen, daß dies insbesondere in der Pubertät und danach eine Rolle spielen kann. Darin unterscheiden sich Pflegekinder nicht von Adoptivkindern und so manchen Kindern aus geschiedenen Ehen. Gute Lösungen müssen in jedem Einzelfall – und zu verschiedenen Zeiten immer wieder neu – gefunden werden.
Das muß freilich am Ende aller wissenschaftlichen und konzeptionellen Überlegungen zum „Kindeswohl“ stehen: allgemeine Aussagen können niemals alle Facetten eines Einzelfalles erfassen. Wissenschaft kann – im Idealfall – Horizonte ausleuchten und Wegweiser setzen, Praxiskonzepte können kindgerechte Wege gangbar machen. Wo sich aber ein bestimmtes Kind auf einem schwierigen Weg befindet und was dieses Kind braucht, das herauszufinden, bleibt immer neue Aufgabe derjenigen, die dieses Kind verantwortlich begleiten und das sind in erster Linie immer diejenigen Menschen, die mit dem Kind leben und es daher am besten kennen, seine Gefühle und Wünsche, seine Hoffnungen und Ängste und – nicht zuletzt – seine veränderliche Fähigkeit, mit alten und neuen Problemen umzugehen. Für die Jugendhilfe, die „in zweiter Linie“ für eine wachsam-hilfreiche Begleitung von Pflegekindern und Pflegefamilien verantwortlich ist, besteht hier die schwierige Aufgabe, Nähe und Distanz richtig zu dosieren und – wo Schwächen der Pflegefamilie erkennbar werden – Hilfe-Angebote so zu gestalten, daß unkalkulierbare Eingriffe die neue Eltern-Kind-Beziehung vermieden werden, die ja aufgrund der besonderen Vorgeschichte besonders wichtig für das Kind und zugleich besonders leicht störbar ist. Maßstab muß hier also mindestens die Vorsicht sein, mit der heute leiblichen Eltern Hilfen zur Erziehung angeboten werden sollen.
Literatur:
1Dazu Wiesner u.a., SGB VIII, 2.Aufl.2000, § 31, Rdnr 1
2Vgl. Zehnter Kinder- und Jugendbericht, BT-Drucks. 13, 11368, S. 247, 248, mit weiteren Hinweisen
3Jüngste Übersichten bei Brisch, Bindungsstörungen. Von der Bindungstheorie zur Therapie, Stuttgart 1999; Dornes, die frühe Kindheit, Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre, Frankfurt am Main 1997; Grossmann, Karin und Klaus, Eltern-Kind-Bindung als Aspekt des Kindeswohls, in Deutscher Familiengerichtstag e.V.(Hrsg), Bielefeld 1998, S. 76 – 89; Maywald, Zwischen Trauma und Chance. Trennung von Kindern im Familienkonflikt, 1997; Spangler, Bindung: Stand der Forschung, aktuelle Themen, offene Fragen. In: „Neue Erkenntnisse der Bindungsforschung, Dokumentation des Symposiums am 2. und 3. Juni 1996 Schriftenreihe Deutsche Liga für das Kind, Berlin 1996, S. 52 ff mit Hinweisen auf neuere Ansätze im Anschluß an Ainsworth (1969) und Main (1985).
4Herman, Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. Deutsch: München 1993, S. 137 ff; Papousek, Seelische Gesundheit in der frühen Kindheit: Klinische Befunde und präventive Strategien. In: DGgKV 1999, S.2 ff mit weiteren Nachweisen und der Forderung nach frühzeitig ansetzender Prävention in der Familie; Nienstedt / Westermann, Pflegekinder, 5. Aufl. 2001, S.90 ff
5Jenseits des Kindeswohls, 1974 / 1991, S. 49
6Brisch (Fn.3), S. 75 ff mit weiteren Hinweisen, auch auf ausländische Studien
7Salgo in GK SGB VIII, § 33, Rdz 25, 28 ; Fegert, in.Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens, Idstein 1998, S. 20, 22; Schone u.a., Kinder in Not, Münster 1997, S. 9; Stoffer, Jahresbericht 1998 Pflegekinderhilfe und Adoption der Stadt Frankfurt am Main, 1999, S. 17 / 18
8Übersichten zum aktuellen Stand der Forschung u.a. bei : Brisch, Dornes, Grossmann / Grossmann, Spangler (vgl. alle Fn.3) sowie Hassenstein, Verhaltensbiologie des Kindes, 5. Aufl. 2001;
9Blandow / Frauenknecht Dauerpflege, Adoption und Tagesbetreuung. Trends der sozialen und rechtlichen Entwicklung. Materialien zum Fünften Jugendbericht 1980, S. 81
10Vgl dazu Robertson / Robertson, Neue Beobachtungen zum Trennungsverhalten kleiner Kinder in: Psyche 1975, S. 626 ff
11Vgl. nur Güthoff, Die Perspektive der Pflegeeltern – Ergebnisse einer Pflegeelternbefragung in: Gintzel (Hrsg.), Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft 1996, 42; Münder u.a., Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz – eine Fallerhebung in Jugendämtern 2000, S. 148 f., 281, 317 ff; Textor, Forschungsergebnisse zur Pflegefamilie in: Textor / Warndorf , (Hrsg): Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung 1995, S. 43 ff
12Vgl. die Forschungsübersicht bei Tress, Das Rätsel der seelischen Gesundheit, 1986; Bender / Lösel, Risiko- und Schutzfaktoren in der Genese und Bewältigung von Mißhandlung und Vernachlässigung in: Egle / Hoffmann / Joraschky (Hg.): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung, 2. Aufl. 2000, S. 58 ff
13Dornes (Fn.3), S. 239 ff
14Vgl. dazu Scheuerer-Englisch, Auswirkungen traumatischer Erfahrungen auf das Bindungs- und Beziehungsverhalten in: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hg), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens 1998, S. 71 ff
15Vgl. KOMDAT. Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Informationsdienst der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Universität Dortmund (Hrsg. Rauschenbach, Th.) Martin, Trennungen und Gemeinsamkeiten. Gespräch über Stand und Ziele im Pflegekinderwesen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 28 ff; Nielsen, Beendigung von Pflegeverhältnissen und die Folgen für die Betroffenen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 211 ff; Güthoff a.a.O. 1996, S. 40 ff
16Vgl. dazu die Erfahrungen aus langjähriger Gutachterpraxis: Nienstedt / Westermann (Fn.4)., S. 298 ff
17Mit weiteren Nachweisen: Kötter, Besuchskontakte in der Pflegefamilie, 1997, S. 94
18Vgl.insbesondere die Langzeitstudie von Wallerstein / Lewis / Blakeslee, The Unexpected Legacy of Divorce. A 25 Year Landmark Study, 2000, S. 174 ff; eine Übersicht mit zahlreichen weiteren Nachweisen bei Stein-Hilbers, Wem „gehört“ das Kind? Neue Familienstrukturen und veränderte Eltern-Kind-Beziehungen 1994, S. 158 ff, 170
19Kötter (Fn. 17), S. 247
20Herman (Fn.4), S. 142 ff; Westermann, Zur psychologischen Diagnosrtik der Kindesmißhandlung: Über die Todesangst des mißhandelten Kindes in: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens 1998, S. 32 ff
21Zum „desorientierten Bindungsverhalten“ als Folge früher Traumatisierungen vgl. Dornes (Fn.3), S. 229; Brisch (Fn.3), S. 75 ff; Scheuerer-Englisch (Fn.14), S. 66 ff, inbes. S. 74, 75
22Vgl. Westermann, Trennungen und Gemeinsamkeiten. Gespräch über Stand und Ziele im Pflegekinderwesen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 39
23Kötter (Fn.17), Zusammenfassung, S. 247, registriert „mehr Loyalitätskonflikte“ sowie „verstärkte Verhaltensstörungen“ bei Pflegekindern mit laufenden Besuchskontakten und resümiert: „Insgesamt scheinen die Besuchskontakte insbesondere von den Pflegeeltern, aber auch von den Pflegekindern kurz- und mittelfristig eher negativ verarbeitet zu werden.“
24angeregt z.B. von Scheuerer-Englisch /Fn.14), S. 80, als Alternative zur Aussetzung von Kontakten im Einzelfall und unter Berücksichtigung der kindlichen Wünsche
25Vgl. Nienstedt / Westermann (Fn.4), S. 210 ff, insbes. S. 220 ff
26ähnlich: Nienstedt / Westermann (Fn.4), S. 222
27Zur „vertrauensvollen, guten Beziehung“ als wichtigstem Schutzfaktor in der Protektionsforschung vgl. Dornes (Fn.3), S. 234; Fegert (Fn.7), S. 23
28Brisch (Fn.3), S. 97 ff; Fegert, Sexuell mißbrauchte Kinder und das Recht, Bd. II, 1993, S. 137; Nienstedt / Westermann (Fn.4), S. 299 sowie Westermann (Fn.22), S. 41; konträr dazu, jedoch ohne jede Auseinandersetzung mit der Therapieforschung: Gauly / Knobbe 1995, Beratung im Spannungsfeld zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie in: Textor / Warndorf (Hrsg.), Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung 1995, 191 ff; S. 195;
29Einfühlendes Verstehen im Umgang mit Anpassung, Übertragung und Regression in: Stiftung „Zum Wohl des Pflegekindes“ (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens, 1998, 52 ff