Nur eingeschränkter Umgang zwischen Pflegekind und Kindesmutter

Umgangsverfahren vor Gericht sind für Pflegeeltern und alle, die sich für das Pflegekind einsetzen, häufig schwierig zu führen. Oftmals trifft man hier auf sehr elternfreundliche Richterinnen und Richter. Immer wieder wird dabei auch die Auffassung vertreten, häufige Umgangskontakte zwischen Pflegekindern und leiblichen Elternteilen seien nötig, um einer Entfremdung entgegen zu …

Zeitweiliger Umgangsausschluss bei Pflegekindern

Mit erfreulich klaren Worten hat das OLG Köln in einer Entscheidung vom 30.01.2009 (14 UF 172/08) das Umgangsrecht eines leiblichen Vaters mit seinen in Pflegefamilien untergebrachten Kindern für ein halbes Jahr ausgesetzt,weil der Kindesvater die Pflegekinder bei Umgangskontakten immer wieder mit seinen Herausnahmewünschen konfrontiert. Das OLG ging damit weiter als …

Das Pflegekind im Umgangsverfahren

In der Praxis nicht einfach zu führen sind Gerichtsverfahren betreffend die Häufigkeit von Umgangskontakten zwischen Pflegekindern und leiblichen Eltern. Egal, ob es leibliche Eltern sind, welche häufigeren Umgangskontakt einfordern oder Pflegeeltern bzw. ein Vormund, welche versuchen, eine bestehende Umgangsregelung abändern zu lassen: Nach unseren Erfahrungen vertreten Gerichte hier oftmals – …

Pflegekinderwesen

Pflegekinder sind im Allgemeinen Kinder und Jugendliche, die für bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht bei ihren Eltern, sondern im privaten Haushalt einer anderen Familie oder einer Einzelperson leben. Die meisten Pflegekinder werden von Pflegepersonen in Vollzeitpflege betreut, die eine von vielen Formen der Hilfe zur Erziehung ist. Pflegepersonen, die ein …

Wochenpflege

In der Wochenpflege werden Kinder zusammenhängend mehrere Tage in der Woche (meist die Werktage) in einer Pflegefamilie betreut und verbringen die übrige Zeit (das Wochenende) bei ihren Eltern. Im Gegensatz zu den meisten anderen Pflegeformen sind die Gründe für die Notwendigkeit einer Wochenpflege nicht Erziehungsschwierigkeiten der Eltern, sondern organisatorische Gründe, …

Vormundschaft

Auch das Vormundschaftsrecht erfährt zum 1. Januar 2023 eine umfassende Modernisierung. Das Vormundschaftsrecht betrifft Minderjährige, deren Eltern die elterliche Sorge nicht mehr innehaben, zum Beispiel, weil sie verstorben sind oder weil sie im Ausland leben und nicht erreichbar sind. Das Vormundschaftsrecht ist seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 wiederholt punktuell ergänzt …

Vormund

Auch das Vormundschaftsrecht erfährt zum 1. Januar 2023 eine umfassende Modernisierung. Das Vormundschaftsrecht betrifft Minderjährige, deren Eltern die elterliche Sorge nicht mehr innehaben, zum Beispiel, weil sie verstorben sind oder weil sie im Ausland leben und nicht erreichbar sind. Das Vormundschaftsrecht ist seit Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 wiederholt punktuell ergänzt …

Vollmacht

Pflegeeltern können sich von den leiblichen Eltern oder vom Vormund ihres Pflegekindes eine Vollmacht unterzeichnen lassen, in der die Entscheidungsbefugnisse, die ihnen gem. § 1688 Abs. 1 BGB zugestanden werden (Alltagsentscheidungen), ausgeweitet werden.Denkbar ist, dass die leiblichen Eltern / der Vormund im Rahmen dieser Vollmacht den Pflegeeltern gestatten, das Kind …

Volljährige Pflegekinder

Nachbetreuung durch die Hilfe für junge Volljährige Die Hilfe für junge Volljährige ist im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs normiert und dient maßgeblich als Hilfestellung für diejenigen, die schon vor ihrem 18. Lebensjahr im Rahmen der Jugendhilfe unterstützt wurden. Es soll verhindert werden, dass aufgrund der Volljährigkeit diese Unterstützung plötzlich abbricht …

Verwandtenpflege

Verwandte sind: Großeltern, Onkel und Tanten, Geschwister, Neffen und Nichten §1589 BGB sowie verschwägerte Verwandte (§1590 BGB) Ein Verwandtenpflegeverhältnis kann ohne das Zutun eines Jugendamtes, sozusagen als Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes durch die Erziehungsberechtigten zu Stande kommen. In vielen anderen Fällen stellen die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Hilfe zur …

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