Sozialministerium geht nicht komplett mit bei den Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege §§ 33, 39 SGB VIII für das Jahr 2024

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sehen in diesem Jahr deutliche Steigerungen bei den Sachaufwendungen und bei den Aufwendungen für Pflege und Erziehung vor. Diese Erhöhung des Pflegegelds ist mehr als gerechtfertigt und wichtig für Pflegeeltern, haben diese doch die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten bereits seit Beginn von Corona getragen.

Die Anpassung für 2024 ist der wichtige Schritt für Pflegeeltern ihnen diese Mehrbelastungen zu nehmen. Die Weiterentwicklung ist die Anpassung der durch gestiegene Strom und Heizkosten sowie durch die Inflation entstandenen Mehrkosten auszugleichen.

Das Sozialministerium Schleswig Holstein hat in ihrem Artikel vom 30.11.2023 (letzte Aktualisierung)

die Weiterentwicklung des Deutschen Vereins begrüßt und will jetzt den Erlass erlassen, dass die Pauschalbeträge für den Sachaufwand (Pflegegeld) gemäß DV mitgegangen werden, jedoch der Erziehungsbeitrag, der ebenfalls an den gestiegenen Preisen orientiert angehoben wurde, nicht mitgegangen wird.

Begründung: Der Bund plane bundesweit die Einführung einer Elternkomponente (Elterngeld) im Erziehungsbeitrag und deshalb werde dieser weiterentwickelte Betrag so nicht mit übernommen, der Deutsche Verein hätte dem Bund wohl vorgegriffen! Bemühungen dazu sind auf Bundesebene jedoch nicht erkennbar

Der Erziehungsbeitrag ist die Anerkennung der Leistungen von Pflegepersonen, dass zum einen das umfassende zeitliche Engagement von Pflegepersonen und die damit häufig verbundene dauerhaft reduzierte Berufstätigkeit und zum anderen die hohen Anforderungen an die Kompetenzen und Kooperationsbereitschaft von Pflegeeltern in angemessener Weise gewürdigt werden.

Sollte dazu dann eine weiterführende Anerkennung erfolgen ist das der Richtige weg um das Engagement von Pflegeeltern zu würdigen. Der Betrag kann dann aber nur deutlich mehr als 275€ aktuell, 420€ ab 2024 sein und deshalb entzieht sich mir der Sinn hinter dieser Entscheidung.

Hier nun der Erlass des Ministeriums:
Erlass-Ministerium-SH-2023

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