Das deutsche Namensrecht wird modernisiert, und die Änderungen sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  1. Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder: Zukünftig können Ehepaare einen Doppelnamen bestimmen, der sich aus den Familiennamen beider Partner zusammensetzt (z. B. Arnheim-Bauer oder Bauer-Arnheim). Auch Kinder können einen solchen Doppelnamen erhalten.
  2. Namensänderung bei Scheidung und Stiefkindern: Die Reform erleichtert die Namensänderung für Kinder in Patchworkfamilien und nach Scheidungen.
  3. Respekt vor namensrechtlichen Traditionen: Das neue Namensrecht berücksichtigt auch die Namenstraditionen von Minderheiten.

Diese Änderungen sollen das Namensrecht flexibler und an die vielfältige Lebenswirklichkeit anpassen. Es ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Familienrechts in Deutschland.