Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit gültiger Nachweis, der die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ermöglicht. Er enthält eingetragene Merkzeichen, die bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung repräsentieren.
Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beträgt maximal fünf Jahre, es sei denn, es liegen besondere Gründe für eine unbefristete Ausstellung vor.
Die Merkzeichen sind:
- G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
- aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
- H — Hilflosigkeit
- Bl — Blindheit
- Gl — Gehörlosigkeit
- TBl — Taubblindheit
- B — Begleitperson
- 1 Kl — 1. Klasse
- RF — Rundfunk/Fernsehen
- Zugehörigkeit zu Sondergruppen
- Weitere Merkzeichen nach Landesrecht
Quelle: Schwerbehindertenausweis.de