Der sonderpädagogische Förderbedarf ist ein wichtiger Aspekt im Bildungssystem. Er bezieht sich auf individuelle Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund von Beeinträchtigungen oder besonderen Voraussetzungen zusätzliche Unterstützung benötigen. Dieser Bedarf kann verschiedene Bereiche umfassen, wie zum Beispiel:

  • Lernschwierigkeiten: Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten beim Lernen haben, können spezielle Förderung erhalten, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern.
  • Sprachförderung: Kinder mit Sprachdefiziten oder Mehrsprachigkeit benötigen oft zusätzliche Unterstützung, um ihre sprachlichen Fähigkeiten zu entwickeln.
  • Verhaltensauffälligkeiten: Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten können von sonderpädagogischen Maßnahmen profitieren, um ihr Verhalten zu verbessern und soziale Kompetenzen zu erlernen.
  • Körperliche Beeinträchtigungen: Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen möglicherweise spezielle Hilfsmittel oder Anpassungen, um am Unterricht teilnehmen zu können.
  • Geistige Beeinträchtigungen: Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen können von individuellen Lernplänen und speziellen Fördermaßnahmen profitieren.

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs variiert je nach Bundesland und Schulsystem. Hier sind einige allgemeine Informationen:

  • Antragstellung: Eltern oder die Schule können das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragen1. Dieser Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Förderschule eingereicht.
  • Gutachten: Die Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung wird in einem Gutachten begründet. Dieses Gutachten enthält Empfehlungen zur weiteren Förderung sowie zum geeigneten Lern- und Förderort2.
  • Überprüfung und Förderplan: Die im Förderplan enthaltenen Maßnahmen werden mindestens halbjährlich überprüft und in der Klassenkonferenz festgelegt1. Dieser individuelle Förderplan bildet die Grundlage für die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Jedes Bundesland hat spezifische Regelungen, daher empfehle ich, sich bei der zuständigen Schulbehörde oder der Schule vor Ort nach den genauen Verfahrensschritten zu erkundigen.

weitere Informationen
Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO)
Vom 8. Juni 2018

Formular
Sonderpädagogische Schülerakte / Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs