Das Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) regelt die Rechte und Leistungen der Jugendhilfe in Deutschland. Es enthält Vorschriften zu Jugendarbeit, Erziehung, Betreuung, Eingliederung, Schutz und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Ein wichtiger Aspekt ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Gemäß § 8 SGB VIII sind sie entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.