Alltagsentscheidungen

Grundsätzlich sind Entscheidungen, die ein minderjähriges Kind betreffen, von den sorgeberechtigten Eltern bzw., wenn ihnen das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde, von einem Vormund bzw. Pfleger zu treffen. Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie, müssen jedoch die Pflegeeltern bestimmte Entscheidungsbefugnisse haben, damit sie überhaupt handlungsfähig sind. Gem. § 1688 …

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