Wenn Menschen sich im Umgang mit Ämtern und Behörden unsicher fühlen oder sich in schwierigen Situationen befinden, in denen sie sich mit Ämtern und Behörden auseinandersetzen müssen, haben sie gem. § 13 SGB X die Möglichkeit, zu Terminen bei Ämtern und Behörden eine Person ihres Vertrauens, einen Beistand, mitzunehmen, der …