Beistand

Wenn Menschen sich im Umgang mit Ämtern und Behörden unsicher fühlen oder sich in schwierigen Situationen befinden, in denen sie sich mit Ämtern und Behörden auseinandersetzen müssen, haben sie gem. § 13 SGB X die Möglichkeit, zu Terminen bei Ämtern und Behörden eine Person ihres Vertrauens, einen Beistand, mitzunehmen, der …

Diese Seite benutzt cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.  Mehr erfahren