Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII Vollzeitpflege stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb der Familie dar. Gründe, die eine Unterbringung in einer Vollzeitpflege erforderlich machen, können Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch, eine langanhaltende Überforderungssituation der Eltern, z.B. aufgrund von psychischen oder Suchterkrankungen oder die fehlenden Mitwirkungsbereitschaft oder –fähigkeit der …