Entzug der elterlichen Sorge

Das Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht, für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen (§1626 BGB). Dabei hat der Sorgeberechtigte seine Handlungen und Entscheidungen so zu gestalten, dass sie dem Wohl des Kindes entsprechen.Sorgerecht ist ein Elterngrundrecht. Die Elterngrundrechte sind gem. Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt, in …

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