Vor und während der Durchführung einer Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung) ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen und Ziele der Hilfe in einem Hilfeplanverfahren zu vereinbaren. Das Hilfeplanverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan). An der Hilfeplanung beteiligt sind die Eltern und in …