Pflegeeltern benötigen zur Vollständigkeit die so genannte Innenversicherung, damit Schäden innerhalb der Pflegefamilie versichert sind. Zu den versicherten Personen zählen in der “normalen” Privat Haftpflicht Versicherung der Versicherungsnehmer, der Ehegatte und die Kinder. Pflegekinder werden wie leibliche Kinder behandelt. Es sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, welche einem Drittem durch eine versicherte Person zugefügt …