Pflegekinder können weiterhin bei ihren leiblichen Eltern krankenversichert sein. In diesem Fall bekommen die Pflegeeltern die Chipkarte ausgehändigt, um die erforderlichen Arztbesuche erledigen zu können. Pflegekinder können auch über die Pflegeeltern krankenversichert werden.Im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen entstehenden Pflegeeltern keine zusätzlichen Kosten.Sind die Pflegeeltern privat versichert, kann das …