Einzelvormund

Als Vormund soll eine Person ausgewählt werden, die nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft in der Lage ist (§ 1779 Abs. 2 BGB).Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, kann das Jugendamt (§1791 b BGB) oder ein Verein mit der Führung der Vormundschaft …

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