Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Sie kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetzes) und arbeitet dabei eng mit pädagogischen und medizinisch-psychologischen Fachdiensten zusammen.